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  • LRP 1997

    Der Landschaftsrahmenplan für die Stadt Halle (Saale) war im Mai 1997 nach umfassender Diskussion der Entwürfe mit dem Landesamt für Umweltschutz und der Oberen Naturschutzbehörde fertiggestellt. Auftraggeber war die Kreisfreie Stadt Halle, Auftragnehmer eine Planungsgemeinschaft der Ingenieurbüros OECOCART GmbH und CUI – Consultinggesellschaft für Umwelt und Infrastruktur mbH. In den LRP wurden alle bis 1995 und teilweise auch danach bis zum Redaktionsschluss erhobenen Daten von Natur und Landschaft aufgenommen. Eine ständige Aktualisierung der Daten erfolgte nicht. Vielmehr sollte es eine vollständige Neubearbeitung in den nächsten Jahren geben. Diese liegt als 1. Teilfortschreibung vor und dient als Ergänzung bzw. als Vergleich zum Planwerk von 1997.

    Aufbau

    Um den Planungsraum regional einordnen zu können, beginnt der Landschaftsrahmenplan mit einem Überblick über die geographische Lage der Stadt Halle (Saale) sowie die Gliederung der Stadt in planungsrelevante Teilräume. Die verschiedenen Landschaften der Stadt werden beschrieben und die geologischen Verhältnisse, die teils noch natürlich, teilweise aber auch durch historische Nutzung anthropogen überprägt sind, dargestellt. Der verbalen Beschreibung ist eine Karte im Maßstab 1:50.000 zugeordnet, in der die geologischen Verhältnisse im Planungsraum sichtbar werden. 

    Im historischen Teil des LRPs werden die Stadtgeschichte sowie die Geschichte des Gartenwesens und die der Waldgebiete recht ausführlich dargestellt. So lässt sich die Entstehung des heutigen Stadt- und Landschaftsgefüges nachvollziehen. Davon ausgehend werden für die Landschaften der Stadt Leitbilder entwickelt. Hauptaugenmerk wird dabei auf den Erhalt und die Entwicklung von noch sehr naturnahen bzw. für den Arten- und Biotopschutz sehr wertvollen Strukturen gelegt. 

    Neben der Analyse der naturräumlichen Gegebenheiten und der historischen Stadtentwicklung wird der Analyse des gegenwärtigen Zustandes von Natur und Landschaft im LRP breiter Raum eingeräumt. Die Analyse erfolgt schutzgutbezogen für Flora, Fauna, Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild. Außer der verbalen Darstellung und Bewertung der Schutzgüter erfolgt auch die kartographische Darstellung in Themenkarten im Maßstab 1:50.000. Insgesamt wurden 24 Karten erarbeitet. Aus der Synthese der Aussagen dieser Karten entstanden dann die drei Hauptkarten des Landschaftsrahmenplanes: die Karte der Schutzgebiete (Karte 22), die Konfliktkarte (Karte 23) und die Karte der Anforderungen an die Nutzungen und Maßnahmen für den Naturschutz und die Landschaftspflege (Karte 24). 

    Einige wenige Karten wurden aufgrund von Dopplungen nicht digitalisiert, da sie bereits Bestandteil anderer Themen des Umweltatlasses sind.

    Hauptkarten 22 bis 24

    Für die geschützten und schützenswerten Bereiche sowie die nach Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ausgewiesenen besonders geschützten Biotope ist die Karte 22 der Schutzgebiete im Maßstab 1:20.000 angefertigt worden. Aufgrund des Maßstabes sind allerdings sehr kleine Biotope nicht mehr darstellbar. Im Text werden außerdem Vorrang- und Vorsorgegebiete für Natur- und Landschaft vorgeschlagen, die sich dafür aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung eignen. Diese Gebiete zeichnen sich durch ihr reichhaltiges Inventar an besonders geschützten Biotopen aus. 

    Die Konfliktkarte zum LRP (Karte 23), die im Maßstab 1:20.000 erstellt wurde, verdeutlicht die Konfliktbereiche der Stadt, die sich aufgrund vorhandener und geplanter Nutzungen ergeben. Im Text erfolgt eine schutzgutbezogene Konfliktbeschreibung, der räumliche Schwerpunkte zugeordnet werden. In die Konfliktkarte ist für die geplanten Baugebiete im Außenbereich eine Signatur aufgenommen worden, die wiedergibt, wie viele Schutzgüter durch den geplanten Eingriff erheblich beeinträchtigt werden. Daraus lassen sich wertvolle Hinweise für die Eingriffsbewertung in der Bauleitplanung entnehmen. 

    In der Karte 24 „Anforderungen an die Nutzungen” im Maßstab 1:20.000 sind Maßnahmen dargestellt, die dem Arten- und Biotopschutz sowie der Erholung dienen. Für die Flächennutzungen werden in dieser Karte die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Nutzungen und Maßnahmen dargestellt. Die kartographische Darstellung wird durch eine Tabelle im Textteil ergänzt, in der die Anforderungen an die Nutzungen aus naturschutzfachlicher Sicht detailliert beschrieben werden. In die Karte „Anforderungen an die Nutzungen” wurden die Grenzen der geplanten inzwischen zum Teil auch schon realisierten Baugebiete nachrichtlich übernommen. Die aus der Sicht des Naturschutzes gewünschte Nutzung wurde flächig unterlegt. 

    Da der LRP immer nur einen Ausschnitt über den Zustand von Natur und Landschaft aus dem Zeitraum seiner Erarbeitung enthalten kann, besteht die Notwendigkeit, den Plan regelmäßig fortzuschreiben. Eine Teilfortschreibung erfolgte zum Jahr 2013 und ist dort näher ausgeführt. Dabei sind die Veränderungen der Naturräume berücksichtigt, aber auch neue Schutzgebiete und aktuelle Kartierungsergebnisse bzw. veränderte Flächennutzungen eingearbeitet. Beispielsweise liegen für die Stadt Halle (Saale) inzwischen die Ergebnisse der flächendeckenden Biotopkartierung, das Arten- und Biotopschutzprogramm und die im Rahmen von Natura 2000 an die EU gemeldeten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vor. Diese sind bei der Fortschreibung des LRPs in Karte und Text berücksichtigt. 

    Quelle: 
    Alle Texte des LRP von 1997 sind diesem entnommen bzw. an ihn angelehnt und in Einzelfällen mit aktuellen Informationen erweitert.
    Kartengrundlage: OECOCART und CUI mbH im Auftrag der Stadt Halle (Saale), Umweltamt, Maßstab der Originalkarten: 1:50.000, Digitalisierung: Stadt Halle (Saale), Umweltamt und Stadtplanungsamt

    Die Stadt Halle (Saale) ist überregional dem Östlichen Harzvorland zuzuordnen. Sie liegt in den südlichen Bereichen des Mitteldeutschen Lößgürtels. Entsprechend dem Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1994 hat die Saalestadt Anteil an den nachfolgend aufgeführten Großlandschaften und deren untergeordneten regionalen Landschaftseinheiten:

    Talauen und Niederungslandschaften

    • Unteres Saaletal
    • Halle-Naumburger Saaletal

    Ackerebenen

    • Hallesches Ackerland

    Hügel-, Schichtstufen- und Mittelgebirgsvorland

    • Östliches Harzvorland

    Stadtlandschaften

    Bei der Betrachtung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die zuletzt genannten Stadtlandschaften die typischen Merkmale und Eigenschaften der anderen aufgezählten Großlandschaften zum Teil bis zur Unkenntlichkeit überlagern.

    Mit der über tausendjährigen Besiedlungs- und Entwicklungsgeschichte von Halle (Saale) sind viele anthropogene Veränderungen und Störungen des Naturhaushaltes einhergegangen. Die Ergebnisse dieser Veränderungen prägen das heutige Stadtbild.

    Naturräumlich dominieren ackerbaulich genutzte löß- und sandlößbedeckte Ebenen sowie Platten, deren Höhen zwischen 75 und 100 m über NN schwanken. Der Übergang von den Hochflächen zur Saale und den großen Nebentälern schafft durch mittel- bis steilgeneigte Hangkomplexe mit engräumig wechselnden Boden- und Mikroklimaverhältnissen abwechslungsreiche ökologische Strukturen.

    Unter Berücksichtigung wesentlicher Geofaktoren wie Relief, Boden- und Substratverhältnisse werden in der Stadt Halle (Saale) neun Landschaftstypen und 21 individuelle Landschaftseinheiten unterschieden, die in der Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes dargestellt werden.

    Die Landschaftstypen sind:

    • Lößtieflehmbestimmte Ebenen und flachwellige Platten
    • Ebenen-Flachhang-Gefüge des Hochplateaus
    • Lößbeeinflusste Hang-Platten-Gefüge des Saaletals und der Nebentäler
    • Sandlößbestimmte Ebenen und Platten
    • Hangbereich des Saaletals mit Verwitterungsböden, teils Gesteinsdurchragungen und Talterrassen
    • Platten-Hang-Kuppengefüge des Zwischenplateaus
    • Platten-Hang-Talgefüge der Saaletalhänge
    • Breite Talniederung mit Aueböden
    • Tal-Hang-Gefüge der Nebentäler
       

    Der Aufbau des geologischen Untergrundes im halleschen Raum ist das Ergebnis der erdgeschichtlichen Entwicklung in den zurückliegenden 300 Millionen Jahren. Den gebirgsbildenden, tektonischen Bewegungen ist es zu verdanken, dass eine große Zahl unterschiedlich alter Gesteine an der Erdoberfläche aufgeschlossen ist. Sie gehören zu den geologischen Systemen des Quartär, Tertiär, Trias, Perm und Karbon.

    Die heutigen Lagerungsverhältnisse im halleschen Stadtgebiet sind vor allem durch die tektonischen Bewegungen während der Kreidezeit entstanden. Während dieser Zeit bildeten sich, durch Nordwest-Südost gerichtete Verwerfungen getrennt, verschiedene Schollen. Die bekannteste Verwerfungslinie ist die quer über den Marktplatz der Saalestadt verlaufende Hallesche Störung (siehe unter Thema Freizeit). Entlang dieser Störung sind die Gesteine des Rotliegenden im Norden (sogenannte Hochscholle) gegen die Gesteine des Zechsteins und der Trias im Süden (sogenannte Tiefscholle) zwischen 500 und 1000 Meter vertikal gegeneinander versetzt. Darüber lagern uneinheitlich die tertiären und quartären Ablagerungen, die von den tektonischen Bewegungen nicht mehr betroffen waren.

    Folgende weitere geologisch-tektonische Strukturen und Einheiten haben wesentlichen Anteil am Aufbau des Stadtgebietes.

    Saaletal
    Der südliche Bereich der Stadt stellt mit der Mündung der Weißen Elster in die Saale und der Vereinigung von Saaleaue und Elster-Luppe-Aue eine durch Salzauslagerung (Subrosion) breit ausladende Auenlandschaft dar. Nördlich der halleschen Störung stehen entlang der Saale relativ erosionsbeständige Gesteine des Rotliegenden an. Sie sind die Ursache für das enge, tief eingeschnittene Tal mit steilwandigen Hängen. Diese geologischen Verhältnisse sind auch der Grund für die Änderung der Fließrichtung der Saale von Nordost nach West an den Klausbergen.

    Mansfelder Mulde
    Westlich der Saale bestimmen die Gesteine der Mansfelder Mulde den prätertiären Untergrund. Durch tektonische Vorgänge im Erdmittelalter, besonders in der Übergangszeit von der Kreide zum Tertiär wurden die Schichten der Trias zu Sätteln und Mulden verformt. Dominierend treten Gesteine des Mittleren und Oberen Buntsandsteins auf, die stellenweise im Raum von Halle-Neustadt von Gesteinen des Muschelkalks überlagert werden. Im Bereich von Nietleben sind über den Bildungen des Erdmittelalters stellenweise kohleführende Schichten mit einer Mächtigkeit bis 120 m zu finden. Diese wurden im 19. und 20. Jahrhundert großflächig abgebaut.

    Hallesches Vulkanitgebiet
    Das hallesche Vulkanitgebiet ist ein im Oberkarbon und Unterperm durch vulkanische Tätigkeit entstandener Gesteinskomplex von mehreren hundert Metern Mächtigkeit und mehr als 500 km² Ausdehnung. Durch die unterschiedlichen Erstarrungsvorgänge entstanden Quarzporphyre in verschiedenen Ausprägungen, so das kleinkristalline Gestein des Oberen Porphyr und das grobkristalline Gestein des Unteren Porphyr. Das feuchtwarme Klima des Tertiärs führte zu einer tiefgründigen Verwitterung der feldspathaltigen Quarzporphyre, wobei der für die Porzellanherstellung wichtige Rohstoff Kaolin gebildet wurde. Landschaftsprägend ist der hallesche Porphyrkomplex vor allem im nördlichen Bereich der Stadt. Dort stehen deren Gesteine über weite Areale oberflächennah an. Diese werden an einigen kleinen lokalen Stellen von kohleführenden Tertiärschichten überlagert.

    Mit dem vielgestaltigen Gesteinsaufbau ist das Auftreten zahlreicher Bodenschätze und Rohstoffe verbunden. Deren Gewinnung und Nutzung sind bereits in vorchristlicher Zeit nachgewiesen. Einen deutlichen Aufschwung erlebte die bergbauliche Tätigkeit zwischen dem 14. und 18. Jahrhundert. Während des Industriezeitalters erreichte sie dann ihren Höhepunkt.

     

    Unter der potentiell natürlichen Vegetation wird diejenige hypothetische Vegetation verstanden, die unter den gegebenen standörtlichen Rahmenbedingungen vorkommen würden, wenn alle direkten Eingriffe des Menschen (Ackerbau, Mahd, Düngung usw.) wegfielen. Sie ist damit ein Maß für das Leistungspotential der Natur unter den gegebenen Umweltbedingungen.

    Dabei ist es wichtig, dass nach dem gedanklichen Wegfall der direkten menschlichen Eingriffe sich die Vegetation nicht im Zuge einer Sukzession über einen längeren Zeitraum verändert, sondern derjenigen Klimagesellschaft entspricht, die zu diesem Zeitpunkt vorhanden wäre. Die Unterschiede zur natürlichen Vegetation erwachsen aus den durch den Menschen irreversibel veränderten Standortfaktoren. Aus methodischen Gründen bleibt der intensiv besiedelte Bereich der Stadt bei den Überlegungen zur potentiell natürlichen Vegetation ausgespart. In der Teilfortführung des LRP von 2013 wird noch einmal detaillierter auf die potentiell natürliche Vegetation eingegangen.

    Wie es bereits aus verschiedenen Landschaftsräumen vorliegende Karten ausweisen und die Sukzessionsentwicklungen auf brachliegenden Flächen im halleschen Raum erkennen lassen, kann im gesamten Stadtgebiet von einer fast völligen Waldbedeckung ausgegangen werden. Dies ist auf Grund der Jahresniederschläge von über 450 mm auch möglich.

    Die vorherrschende Waldvegetation differenziert sich dabei im Wesentlichen nach dem Wasserfaktor und dem Nährstoffangebot. Der Wasserfaktor reicht von ganzjährig nassen, über periodisch überfluteten bis hin zu ausgeprägt trockenen Standorten. Bezüglich des Nährstoffangebotes im Boden ist festzustellen, dass in der Saalestadt die nährstoffreichen Standorte dominieren. Nährstoffarmut herrscht nur auf den flachgründigen Porphyrkuppen und im Bereich von sandigen und kiesigen Kippsubstraten der ehemaligen Braunkohletagebaue im Osten der Stadt.

    Die grundwasserfernen Standorte mit Schwarzerde-Böden würden von subkontinentalen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchen-Wäldern eingenommen. Diese Wälder sind artenreich und stark in eine obere und untere Baumschicht, eine gut ausgebildete Strauchschicht und eine Feldschicht gegliedert.

    Die frischeren bis feuchten Standorte im Übergangsbereich zu den Erlen-Eschen-Wäldern der Bachtäler und in Randlage der Saaleaue dürften mit dem Auftreten von Esche, Berg-Ahorn und Feld-Ahorn edellaubholzreicher sein. Diese Waldausprägung ist als Ausbildung des Eichen-Hainbuchenwaldes in der Karte 3 des LRP dargestellt.

    In den wenigen Standorten mit lokal höherer Luftfeuchtigkeit im Porphyrgebiet (z. B. Amselgrund) dürfte sich der Anteil anspruchsvoller Edellaubhölzer gegenüber der feuchten Ausprägung des Eichen-Hainbuchenwaldes noch weiter erhöhen. Für diese Sonderstandorte wird deshalb ein edellaubholzreicher Schluchtwald angenommen.

    Im Bereich von flachgründigen Kuppen und exponierten Hangschultern des Halleschen Porphyrkomplexes wird die Vegetation vor allem in Südexposition waldsteppenartige Züge tragen. Unter der infolge Trockenheit aufgelockerten Baumschicht könnten sich lichtliebende und trockenheitsverträgliche Arten der Trocken- und Halbtrockenrasen einstellen. Kleinflächig sind bereits Felsfluren eingestreut (Kröllwitz). Vergleichbare Gehölzbestände sind in jungen Steinbrüchen entwickelt.

    Erlenbrüche treten nur an wenigen Stellen im Stadtgebiet, besonders im Bereich verlandeter Altwasser auf. Sie werden auch als potentielle Vegetation für die größeren Lehmstiche in der Saaleaue um Planena angenommen.

    Im Einflussbereich stärker fließenden Grundwassers mit nur zeitweilig stärkeren Vernässungen sind Erlen-Eschen-Wälder vom Typ des Pruno-Fraxinetum entwickelt. Hauptholzart ist neben der Schwarzerle (Ainus glutinosa) die Esche (Fraxinus excelsior). Regelmäßig treten auch Feld- und Flatter-Ulme (Ulmus minor, U. laevis), Traubenkirsche (Prunus padus) und Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) auf. Im Gegensatz zum Erlenbruch ist die Feldschicht sehr artenreich und üppig entwickelt.

    Im Kontakt zu diesen Erlen-Eschen-Wäldern sind auf grundwasserbeeinflusstem Löß Wälder entwickelt, die in ihrem Bestandsaufbau große Ähnlichkeit zu den Hartholzauenwäldern der Saaleaue aufweisen. In diesem Holunder-Ulmen-Auenwald bilden Stiel-Eiche (Quercus robur), Esche und Feld-Ulme den Artengrundbestand. 

    In der Saaleaue ist als potentiell natürliche Vegetation ein Komplex aus Weichholzaue und Eschen-Stieleichen-Wäldern anzunehmen. Die von verschiedenen Weidenarten (Salix spec.) und der Schwarz-Pappel (Populus nigra) gebildete Weichholzaue säumt galeriewaldartig den Fluss. Für den Bereich nördlich des Burgholzes kann sogar mit einer flächigen Verbreitung gerechnet werden.

    Der Weichholzaue schließt sich im Überschwemmungsgebiet der Saale und Weißen Elster großflächig der Hartholzauenwald (Eschen-Ulmen) an, der seine Bezeichnung dem dominierenden Auftreten von Hainbuche (Carpinus betulus) und Stiel-Eiche verdankt. 

    Eine wichtige Rolle spielen Kippenwälder auf den Abbauflächen des Braunkohlenbergbaues. In den ersten Jahrzehnten ist auf den tertiären Kippsubstraten ein kiefern- und birkenreicher Stieleichenwald als potentieller Waldtyp anzunehmen. In feuchten Senken treten Pfeifengras, Weiden und Erlen hinzu. Auf Flächen mit tiefgründiger Melioration vor der Rekultivierung ist nach einer ersten Waldgeneration durchaus bereits wieder mit einem Waldtyp zu rechnen, der dem Eichen-Hainbuchen-Wald ähnlich ist. 

    Als potentiell natürliche Vegetation sind deshalb im LRP 1997 nachfolgend aufgeführte Vegetationstypen dargestellt:

    • Weiden-Pappel-Wald (Weichholzauenwald)        
    • Erlenbruch-Wald
    • Hartholz-Auwald (Eschen-Ulmen-Hartholzauenwald)     
    • Erlen-Eschen-Wald
    • Schluchtwald (Edellaubholzreicher Schluchtwald)     
    • Holunder-Ulmen-Auwald
    • Eichen-Hainbuchen-Wald, feuchte Ausbildung        
    • Eichen-Hainbuchen-Wald
    • Eichen-Trockenwald mit kleinflächigen Felsfluren        
    • Eichen-Birken-Kippenwälder
    • Eichen-Birken-Kippenwälder, feuchter Ausprägung    
    • Wasser- und Röhrichtvegetation
    • Eichen-Hainbuchen-Wald, arme bzw. thermophile Ausbildung
       

    Bewertung besiedelter Bereiche

    Die Bewertung des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften erfolgt getrennt nach Siedlungsflächen und Offenlandbereichen unter Einbeziehung der folgenden Merkmale:

    • Seltenheit und Repräsentanz der Biotope und Biotopkomplexe im Naturraum
    • Größe und Komplexität
    • Vorkommen von Arten der Roten Liste Flora und Fauna
    • Bedeutung der Flächen im Biotopverbund und Schutzgebietssystem

    Innerhalb der Siedlungsflächen liegen keine flächendeckenden Informationen über die Ausprägung der Vegetation und die Verbreitung der Tierarten vor. Vorhandene Bestandsaufnahmen haben exemplarischen Charakter und lassen lediglich Rückschlüsse auf die floristische und faunistische Ausstattung bestimmter Siedlungsstrukturen zu. Für die Vegetationskomplexe des besiedelten Bereiches ergeben sich folgende Bewertungen:

    Von hoher Bedeutung 
    sind Bereiche mit einem Versieglungsgrad unter 40 Prozent, die durch regelmäßige Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten gekennzeichnet sind, die gefährdeten Arten als Nahrungs- und Reproduktionsareal dienen oder für Biotopverbundstrukturen von Interesse sind. Dazu gehören beispielsweise historische Siedlungsteile mit großzügigen baulichen Anlagen (Burganlagen, Kirchen) und angrenzenden Grünflächen (u. a. Mauerritzenvegetation, Fledermausquartiere) oder Friedhöfe, Parks und größere begrünte Stadtplätze.

    Von mittlerer Bedeutung 
    sind Siedlungsflächen mit einem Versieglungsgrad zwischen 40 und 60 Prozent, die sich durch eine lockere Bebauung auszeichnen, strukturierte und geschichtete Vegetationsstrukturen mit Blüten- und Nahrungsangebot aufweisen und durch das gelegentliche Vorkommen gefährdeter Arten gekennzeichnet sind. Diese Kriterien erfüllen beispielsweise freistehende Einfamilienhaussiedlungen, verstädterte Dorfkerne, Villenbebauungen, Gartenanlagen, Bahnanlagen sowie Sportanlagen.

    Eine geringe bis sehr geringe Bedeutung 
    haben Siedlungsflächen mit dichter Bebauung und einem Versieglungsgrad zwischen 60 und 80 Prozent, in denen eine strukturarme Vegetation existiert. Beispiele hierfür sind dichte Reihenhausbebauungen, geschlossene Blockrandbebauungen, Großwohnanlagen, Industrie-, Gewerbe- und Mischgebiete sowie Verkehrsflächen.

     

    Bewertung der Offenlandbereiche

    Für die Offenlandbereiche wurden die entscheidenden Kriterien Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten, Natürlichkeit, Bedeutung im Biotopverbund sowie die Wiederherstellbarkeit betrachtet: Die einzelnen Kriterien wurden jeweils nach einer fünfstufigen Wertungsskala beurteilt, wobei in Stufe 1 immer die ökologisch schlechteste Variante und bei Stufe 5 die ökologisch wertvollste Variante dargestellt wird. Demnach ergeben sich für die einzelnen Kriterien folgende Unterscheidungen:

    Bedeutung als Lebensraum für die Pflanzenarten

    1. nährstoffreiche, intensiv genutzte Standorte; mittlere Feuchtestufe, Sekundärvegetation aus meist kurzlebigen, allgemein verbreiteten Arten;
    2. nährstoffreiche, extensiv bis nicht genutzte Standorte; mittlere Feuchtestufe;
    3. nährstoffreiche, trockene oder feuchte Standorte, extensiv bis nicht genutzt, sekundäre und naturnahe Vegetation;
    4. mäßig nährstoffreiche, trockene oder feuchte Standorte, extensiv bis nicht genutzt; natürliche und Sekundärvegetation; Vorkommen kleiner Populationen mehrerer gefährdeter Arten;
    5. nährstoffärmere, trockene oder feuchte bis nasse Standorte; extensiv bis nicht genutzt; natürliche und Sekundärvegetation; Vorkommen von stabilen Populationen mehrerer gefährdeter Arten.

    Bedeutung als Lebensraum für Tierarten

    1. sehr struktur- und schichtungsarm; sehr geringes Blüten- bzw. Nahrungsangebot; häufige Störungen;
    2. struktur- und schichtungsarm; geringes Blüten- bzw. Nahrungsangebot; häufige Störungen;
    3. strukturiert und geschichtet; Blüten- und Nahrungsangebot vorhanden; mäßige Störungen; gelegentliches Vorkommen gefährdeter Arten;
    4. reich strukturiert und geschichtet; reiches Blüten- bzw. Nahrungsangebot; geringe Störungen; Rast-, Nahrungs- und/oder Reproduktionsareal gefährdeter Arten;
    5. sehr reich strukturiert und geschichtet; reiches Blüten- und Nahrungsangebot; keine Störungen; Reproduktionsareal gefährdeter Arten verschiedener Artengruppen.

    Bewertung der Natürlichkeit

    1. künstliche und naturferne Standorte, die unter menschlichem Einfluss entstanden sind, absichtlich geschaffen und von diesem menschlichen Einfluss abhängig sind und auf denen eine natürliche Ausbildung von Lebensgemeinschaften nicht zugelassen wird;
    2. naturferne Standorte, die unter menschlichem Einfluss entstanden sind und von diesem menschlichen Einfluss abhängig sind, auf denen aber eine bedingte Entwicklung von Lebensgemeinschaften möglich ist;
    3. bedingt naturferne Standorte, deren Entstehung und Erhaltung der menschlichen Einflussnahme bedürfen und die einer mäßigen Nutzungsintensität unterliegen;
    4. halbnatürliche Standorte, die ohne direkten menschlichen Einfluss entstehen können und durch anthropogene Einflüsse geringer Intensität nicht wesentlich verändert worden sind;
    5. natürliche oder naturnahe Standorte, die vom Menschen nicht oder nahezu nicht verändert sind.

    Bedeutung im Biotopverbund

    1. sehr großflächige, homogene, unstrukturierte Lebensräume;
    2. großflächige, gering strukturierte Lebensräume oder stark isolierte, kleinflächige Biotopstrukturen innerhalb intensiv genutzter Flächen oder starke Beeinträchtigung und Zerschneidungseffekte;
    3. strukturierte Lebensräume mittlerer Flächigkeit oder Zerschneidungseffekte mit mäßiger Beeinträchtigung oder vorhandene kleinflächige Vegetationsmosaike oder potentielle Eignung als Trittsteinbiotop bzw. Vernetzungsstruktur;
    4. gering zerschnittene, strukturierte, großflächig ausgebildete Landschaftselemente oder kleinflächig und abwechslungsreiche Vegetationsmosaike oder wichtige nachgewiesene oder anzunehmende Funktionen als Vernetzungsstruktur bzw. Trittsteine;
    5. unzerschnittene, sehr großflächig ausgebildete sowie gut strukturierte Lebensräume mit großflächiger Ausbildung oder stark differenzierte Vegetationsmosaike geringer Flächenausdehnung. 

    Wiederherstellbarkeit

    1. ursprünglicher Zustand nicht wiederherstellbar; Ersatz-Biotope mit wesentlich geringerem ökologischen Wert oder räumliche Ersetzbarkeit aufgrund fehlender Standortvoraussetzungen nicht gegeben;
    2. ursprünglicher Zustand auch mit sehr großem Aufwand und nach langem Zeitraum nicht in ursprünglicher Form wiederherstellbar; Ersatz mit wesentlich geringerem Wert; Anlage von künstlichen Ersatz-Biotopen mit nicht abschätzbarer ökologischer Entwicklung; räumliche Ersetzbarkeit aufgrund der Seltenheit der Standortbedingungen stark eingeschränkt;
    3. mit großem Aufwand oder erst nach sehr langem Zeitraum (mehr als 10 bis über 25 Jahre) ursprünglicher Zustand wiederherstellbar;
    4. mit mittlerem Aufwand mittelfristig (3-10 Jahre) ursprünglicher Zustand wiederherstellbar; 
    5. mit geringem Aufwand und in kurzem Zeitraum (1-2 Jahre) ursprünglicher Zustand wiederherstellbar

    Nachdem jeder Biotopkomplex der freien Landschaft hinsichtlich der entscheidenden Kriterien eingeschätzt wurde, erfolgt das Zusammenzählen der jeweils erzielten Skalenpunkte. Diese Summe wird nun einer der fünf Wertigkeitsklassen zugeordnet:

    Skalenpunkte gesamt                   0 - 5     6 - 10       11 - 15   16 - 20   21 - 25
    Wertigkeitsklasse     Klasse I   Klasse II   Klasse III   Klasse IV   Klasse V  

     

    Daraus ergibt sich die folgende Abstufung, die der räumlichen Abgrenzung in Karte 4 zugrunde liegt:

    V  Biologisch sehr wertvolle Landschaftskomplexe mit nationaler und regionaler Bedeutung;
    IV Biologisch wertvolle Landschaftskomplexe mit lokaler Bedeutung;
    III Landschaftskomplexe mit einer mittleren Bedeutung;
    II  Biologisch mehr oder weniger stark verarmte Landschaft;
    I   Biologisch sehr stark verarmte Landschaft.

    Die großräumige Zusammensetzung der Fauna im halleschen Raum wird durch die westpaläarktisch-zentraleuropäische Lage bestimmt. (Die paläarktische Region bezeichnet in der Biogeographie die "alten" Landmassen Europas, Nordafrikas bis zum Südrand der Sahara und Asiens. Quelle: Wikipedia) Das Stadtgebiet nimmt mittelräumlich betrachtet eine südöstliche Randlage zum Mitteldeutschen Trockengebiet ein. Es wird durch steppenklimaähnliche Ökofaktoren und dadurch von einer überdurchschnittlich hohen Präsenz wärmebedürftiger Tierarten charakterisiert. Der flächenhaft wirksame Großstadtcharakter mit seinen bioklimatischen Besonderheiten verstärkt diesen Einfluss.

    Kleinräumig wird die tiergeografische Situation durch die Randlage zu den Naturräumen des Östlichen Harzvorlandes im Westen, der Querfurter Platte im Süden und Südwesten, des Halleschen Ackerlandes im Osten, der Halle-Weißenfelser Saale-Elster-Aue im Südosten und dem naturräumlich das Stadtgebiet mit prägenden städtischen Anteil des Unteren Saaletals bestimmt.

    Die gegenwärtige Fauna des Gebietes ist das Ergebnis aus den erdgeschichtlichen Entwicklungsprozessen und den potentiellen und aktuellen ökologischen Existenzbedingungen. Für die faunistische Artenzusammensetzung waren besonders die letzte Kaltzeit des Quartärs und die folgende nacheiszeitliche Periode bedeutsam. Von der eiszeitlichen Fauna haben sich in den naturnahen Lebensräumen des Stadtgebietes keine gegenwärtig noch lebenden Tierarten erhalten. Die heutige Fauna ist aus der Neubesiedlung am Ende des Quartärs hervorgegangen.

    Die Karte 5 des LRP gibt Auskunft über die Häufigkeit bioindikatorisch relevanter Tiergruppen in ausgewählten Bereichen des Stadtgebietes und stellt die nach derzeitigem Kartierungsstand wesentlichen Areale mit für die ausgewiesenen Tiergruppen hohen Artendichten dar. Folgendes ausgewähltes Artenspektrum wurde untersucht und kartiert: Fische, Lurche, Kriechtiere, Kleinsäuger, Fledermäuse, Egel, Weichtiere und Laufkäfer.

    Als Datenquellen dienten die von der Unteren Naturschutzbehörde Halle (Saale) initiierten Kartierungen naturschutzfachlich als wertvoll eingestufter Flächen und die im Rahmen von Planverfahren durchgeführten faunistischen Erhebungen.

    Aus der Karte wird deutlich, dass zurzeit im halleschen Stadtgebiet die wichtigsten biodiversitär und naturschutzfachlich hochwertigen Biotope und Landschaftseinheiten erfasst wurden. Sie werden dadurch bewertbar und genießen weitgehend durch die Zuordnung einer Schutzkategorie einen Schutzstatus. 

    Ferner ist zu beachten, dass bestimmte Tierarten tages-, saisonal oder jahresrhythmisch oder auch nur episodisch Ortswechsel durchführen und zeitweilig oder dauerhaft neue Lebensräume aufsuchen. Derartige Ortwechsel dienen dem genetischen Austausch und sind lebensnotwendig für das langfristige gesunde Fortbestehen von Populationen. 
     

    Die im Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützt ausgewiesenen Tierarten stellen für die regionalspezifische Bewertung der Bestandsituation von Tierarten, Tierpopulationen und Populationsgefährdungen freilebender Tiere eine ungenügende Beurteilungsgrundlage dar. Wesentlich aktueller und regional konkreter sind die in jedem Bundesland geführten Roten Listen der gefährdeten Tierarten. Aus diesem Grund wurde im Landschaftsrahmenplan der Stadt Halle (Saale) auf die für das Land Sachsen-Anhalt aufgestellten Roten-Listen der einzelnen Tiergruppen zurückgegriffen, soweit sie zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Für die Bewertung der in der Roten Liste Sachsen-Anhalt noch fehlenden Tiergruppen fand die Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

    Die biogeographische Kartierung ist zwar vorwiegend in den Schutzgebieten oder in den für eine Unterschutzstellung vorgesehenen Arealen durchgeführt worden, doch liegen faunistische Daten darüber hinaus auch für eine große Anzahl weiterer habitatwirksamer Areale der nichtbesiedelten Bereiche der Stadt vor.

    Die Anzahl der in einem Areal vorkommenden Rote-Liste-Tierarten ist ein wichtiges Kriterium für den naturschutzfachlichen Wert eines konkreten Gebietes.
    Auf der Basis der Kartierungsdaten 1993, der ökologischen Studie Garnison Heide-Süd, der ökologischen Zustandsanalyse Dölauer Heide und Umweltverträglichkeitsstudie zu den geplanten Trassenvarianten des ICE wurde für die bioindikatorisch relevanten Tiergruppen Säuger, Kriechtiere, Lurche, Fische, Egel, Weichtiere und Laufkäfer eine Verteilung der Hauptverbreitungsgebiete erarbeitet. Diese Hauptverbreitungsgebiete der gefährdeten Arten nach der Roten Liste Sachsen-Anhalt sind in der Karte 6 des LRP dokumentiert.

    Aus dieser Kartengrundlage wird ersichtlich, dass sowohl Flächen mit unterschiedlichem Schutzstatus als auch nicht geschützte Areale Tiere der Rote-Liste-Arten des Landes Sachsen-Anhalt beherbergen. Zu den nicht unter Schutz gestellten Bereichen gehören beispielsweise das Gelände der ehemaligen Garnison Heide-Süd, die Reideaue bei Kanena und die Bergbaufolgelandschaft westlich von Bruckdorf.
    Von allen Gebieten hebt sich das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide mit insgesamt 100 festgestellten gefährdeten terrestrisch lebenden Tierarten besonders hervor. 

    Die tag- und nachtaktiven Großschmetterlinge sind neben den Säugern, Vögeln, Reptilien und Fischen eine der am besten untersuchten Tiergruppe.

    Die Gesamtartenzahl der um 1995 im Stadtgebiet erfassten Großschmetterlinge liegt bei rund 200 Arten. Da sich diese Tiere von Pflanzen bzw. Pflanzenteilen ernähren, weisen die Großschmetterlinge bezüglich der Nahrung eine charakteristische Habitatbindung auf und kommen dort in biotoptypischen Artengemeinschaften vor. Außerdem hat die Temperatur einen Einfluss auf das Artenspektrum der einzelnen Habitate. 

    Die Vorkommensschwerpunkte der Rote-Liste-Arten überdecken fast alle im Stadtgebiet noch naturnah gebildeten Habitattypen. Aber auch in Sekundärlebensräumen der Kulturlandschaft sind Schmetterlingspopulationen anzutreffen. Dabei ist eine deutliche Schwerpunktverteilung der Rote-Liste-Arten zu verzeichnen. Zum einen besiedelt eine sehr artenreiche Gruppe trockene naturnahe Offenlandflächen und gut strukturierte Waldsäume. Ein größerer Artenanteil ist zum anderen in den Verlandungshabitaten und Auenwäldern zu finden.

    Die Karte 7 des LRP zeigt die Hauptverbreitungsgebiete von Schmetterlingen im Stadtgebiet von Halle (Saale) und stellt die zum Zeitpunkt der Kartierung wesentlichen Areale für diese Tiergruppe dar. Als Kriterien für deren Ausweisung dienen die hohe Artendichte und Vielfalt der ökologischen Lebensformtypen. 

    Aus der Karte wird deutlich, dass in der Saalestadt die wichtigsten naturnahen Biotope für die Schmetterlingsfauna erfasst und unter Schutz gestellt worden sind. Aber auch die durch die Tätigkeit des Menschen entstandenen und geschaffenen Lebensräume dürfen als bedeutende Tagfalterbiotope nicht außer Acht gelassen werden. So stellen beispielsweise Bergbaufolgelandschaften mit ihrem reichlichen ruderalen Blütenangebot wertvolle Verbreitungsgebiete dar. 
     

    Weltweit sind bisher 780 Fledermausarten bekannt. In Deutschland kommen davon insgesamt 22 Arten vor, die zu den Familien der Hufeisennasen und Glattnasen gehören. In der Saalestadt konnten die nachfolgend aufgeführten acht Arten nachgewiesen werden, die bis auf eine Art alle in der Roten Liste Sachsen-Anhalt (RL LSA) aufgeführt sind.

    Deutscher Name   Lateinischer Name     Gefährdungskategorie   (RL LSA)  
    Breitflügelfledermaus     Epitesicus serotinus      
    Mausohr   Myotis myotis   vom Aussterben bedroht
    Wasserfledermaus Myotis daubentoni  gefährdet
    Fransenfledermaus     Myotis natteri stark gefährdet
    Bartfledermaus     Myotis mystacinus stark gefährdet
    Großer Abendsegler  Nyctalus noctula gefährdet
    Zwergfledermaus     Pipistrellus pipistrellus  gefährdet
    Braunes/Graues Langohr    Plecotus auritus/austriacus    gefährdet

         

    Die einheimischen Fledermäuse besitzen eine wichtige biologische und ökologische Bedeutung. Durch den verstärkten Einsatz von Insektiziden und Bioziden in der Landwirtschaft und den Einsatz giftiger Holzschutzmittel beim Hausbau wurden in den 60er bis 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die Bestände der einheimischen Fledermäuse stark dezimiert. Seit Mitte der 80er Jahre sind erfreulicherweise eine Bestandsstabilität und teilweise sogar ein Bestandszuwachs zu verzeichnen.

    Nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutz-Verordnung sind alle einheimischen Fledermausarten besonders geschützt, da alle stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Um jedoch einen wirksamen Schutz dieser Artengruppe zu gewährleisten, ist es erforderlich, neben der Nahrungsgrundlage die Sommer- und Winterquartiere zu schützen. Besonders wichtig ist es dabei, die einzelnen Quartiere zu kennen beziehungsweise zu finden. Als Winterquartiere dienen hauptsächlich frostfreie Keller, Bunker, Höhlen und Stollen, in denen sich die Tiere zwischen Anfang November und Anfang April aufhalten. Zu den Sommerquartieren im Siedlungsraum gehören Dachböden, Ställe, Roll- und Fensterläden sowie Scheunen. 

    In der Saalestadt sind die Fledermäuse in unterschiedlichen Lebensräumen anzutreffen. So sind in den Auenwaldresten und Uferbereichen der Saale- und Elsteraue der Abendsegler und die Wasserfledermaus zu beobachten. 

    Die Reste der Winterlinden-Traubeneichen-Buchen-Wälder und Traubeneichen-Hainbuchen-Wälder von Dölauer Heide, Amselgrund oder Klausbergen dienen Mausohr, Großem Abendsegler, Braunes/Graues Langohr, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus als Lebensraum. 

    In den Bereichen von Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Trockengebüschhabitaten der Streuobsthänge Nietleben, der Trockenhänge Seeben oder der Brandberge sind Braunes/Graues Langohr, Mausohr und Zwergfledermaus zu finden. 

    Die stadtnahen Siedlungsräume, Türme und Industrieruinen sind Wohn- und Nahrungsraum für Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Mausohr und Wasserfledermaus. 

    In der Karte 9 des LRP werden die Hauptverbreitungsgebiete von Lurchen und Kriechtieren, Laichgebiete der Lurche und wichtige Lurchwanderwege dargestellt. 

    Amphibien

    Der Amphibienbestand in der Saalestadt umfasst elf nachgewiesene Arten, von denen fünf Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalts geführt sind. 

    Art                                    Deutscher Name               Gefährdungskategorie   (RL LSA)
    Bufo bufo                         Erdkröte    
    Bufo calamita                  Kreuzkröte                        stark gefährdet
    Buffo viridis                     Wechselkröte                    gefährdet
    Hyla arborea                    Laubfrosch                        stark gefährdet
    Rana arvalis                     Moorfrosch    
    Rana kl. Esculenta            Teichfrosch    
    Rana ridibunda                 Seefrosch    
    Rana temporaria              Grasfrosch    
    Pelobates fuscus              Knoblauchkröte                potentiell gefährdet
    Triturus cristatus              Kammmolch                     stark gefährdet
    Triturus vulgaris               Teichmolch    

    Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt deutlich in den beiden Extremhabitaten sehr feucht und sehr trocken. Diese Lebensräume haben in der Kulturlandschaft Mitteleuropas einen dramatischen Flächenverlust erlitten. Das trifft auch auf das Beurteilungsgebiet der Stadt Halle zu. Dort stellen diese Biotoptypen heute als Mangelhabitate Lebensräume mit hohem Refugialwert dar. 

    Die Lebensräume der Auen mit Auenwaldbeständen, Feucht- und Verlandungsbereichen sowie Still- und Fließgewässerhabitaten von Saale, Elster, Gerwische, Reide und Götsche sind für fast alle Lurcharten wichtige Entwicklungs- und Lebensräume für das gesamte Jahr. 
    Dort finden auch die gefährdeten Arten Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch oder Wechselkröte gute Lebensbedingungen vor. Die Schwerpunktbereiche liegen vorrangig in den Feucht- und Freiwasserhabitaten des Stadtgebietes.

    Die Trockenstandorte der Brand- und Lunzberge stellen charakteristische Habitate für die geschlechtsreifen Kreuzkröten dar. Deren Entwicklung vollzieht sich in den nahegelegenen temporären Kleingewässern unterschiedlichster Entstehung. 

    Die artenreichsten Amphibienhabitate besitzen die strukturreichen Brandberge. In diesem Biotopmosaik kommen alle im Stadtgebiet nachgewiesenen Arten gemeinsam vor. 

    Der Erhalt der Entwicklungs-, Erwachsenenlebens-, Überwinterungs- und Wanderräume ist für die meisten Amphibien, insbesondere für Erdkröten, Grünfrösche, Knoblauchkröten und Molche, eine wesentliche Lebens- und Überlebensvoraussetzung. Die Wanderkorridore besitzen deshalb eine ebenso hohe populationssichernde Funktion wie Schutzmaßnahmen für die feuchten Entwicklungshabitate selbst. Wo diese Habitate mit Verkehrstrassen oder anderen Nutzungen in Konflikt geraten, treten mit steigender Nutzungsintensität Populationsgefährdungen auf. Das betrifft beispielsweise solche Bereiche wie die Straße am Heidesee, die Talstraße, das Kreuzvorwerk und die Stadtforststraße. 

    Diese Konflikträume sind auch der Karte 9 des LRP zu entnehmen. Die auftretenden Konfliktpotentiale müssen durch Hilfsmaßnahmen begrenzt und möglichst beseitigt werden. 

     

    Kriechtiere

    Im Stadtgebiet von Halle (Saale) konnten die drei Kriechtierarten Blindschleiche (Anouis fraoilis), Zauneidechse (Lacerta aoilis) und Ringelnatter (Natrix natrix) nachgewiesen werden. Dabei ist die Ringelnatter in der Roten Liste Sachsen-Anhalt als gefährdete Art eingestuft. Als typischer Bewohner offener und waldbestockter Feuchtgebiete wurde sie sowohl in geschützten als auch weiteren Biotopen beobachtet. Ihr Vorkommen ist jedoch eng mit dem Bestand der ihr als Nahrung dienenden Fischarten verbunden. 
     

    Die langjährigen Beobachtungsreihen von Generationen hallescher Ornithologen und die in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts systematisch durchgeführte Rasterkartierung des Stadtgebietes und des Saaletales haben eine nahezu lückenlose Bestandserfassung der Vogelwelt erbracht.

    Für die Saalestadt konnten insgesamt 112 Brutvogelarten kartiert werden, von denen 20 Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalt verzeichnet sind. Davon gelten 17 Arten als gefährdet und drei Arten als stark gefährdet.

    Die Verteilung der gefährdeten Vogelarten wird in der Karte 10 des LRP dokumentiert. Sie geht auf die auf Rasterquadranten von jeweils einem Quadratkilometer basierende Kartierung der Artenhäufigkeit von Rote-Liste-Arten und die nach der Artenkennzahl berechneten Kennwertsumme zurück. 

    Vogelarten besitzen infolge ihrer verschiedenartigen Körpergrößen, Verhaltensweisen, Habitatpräferenzen und anderer die Siedlungsdichte beeinflussender Eigenschaften auch artspezifisch unterschiedliche Flächenansprüche und Siedlungsdichten, spezifische Verteilungsmuster im besiedelten Raum und Trends in der Bestandsentwicklung.
    Anhand einer zehnteiligen Skala für diese genannten Kriterien und deren Addition zum Kennwert lässt sich ein numerisch vergleichbarer und verallgemeinerungsfähiger Faktor, der Artenkennwert ermitteln.

    Dieser Artenkennwert gibt Auskunft über den Status der jeweiligen Art. Hohe Kennwerte signalisieren Seltenheit und niedrige Kennwerte Häufigkeit und weite Verbreitung. Die Summe aller in einem Rasterquadranten auftretenden Kennwerte ergibt die Kennwertsumme. Sie dient als Maß für die naturschutzfachliche Wertigkeit der Biotope als Lebensraum für Vögel. 

    Der ungewöhnlich hohe Anteil von Brutvögeln in der stark zersiedelten und von Industrie und Landwirtschaft geprägten Landschaft des Stadtgebietes ergibt sich aus der Existenz von noch relativ großflächigen und naturnah gebliebenen Resten der Wasser-, Verlandungs- und Auenwaldbiotope, aus dem flächenmäßig beachtlichen Anteil von Mager- und Trockenrasenhabitaten unterschiedlichen Verbuschungsgrades, aus der regional noch relativ stark durch Flurenelemente gegliederten Agrarlandschaft und aus dem reichlichen Angebot an Nistplatzressourcen für Felsenbrüter im Altstadtbereich. 

    Neben der Häufigkeit und Verteilung einzelner Arten ist die Zahl aller, innerhalb eines bestimmten Landschaftsausschnittes brütender Arten ein Wert für die Vielgestaltigkeit dieser Landschaft. Die Verbreitungsschwerpunkte der Brutvorkommen sind an die jeweiligen artspezifischen Brut- und Nahrungshabitate gebunden und stellen dadurch ein differenziertes Mosaik dar.

    In der Karte 11 des LRP wird graphisch die Brutdichte von Rote-Liste-Arten im Stadtgebiet wiedergegeben. Die Anzahl der im jeweils untersuchten Rasterquadranten von einem Quadratkilometer registrierten Brutvogelarten wird als Artensumme bezeichnet. Für das hallesche Stadtgebiet betrug die im Mittel auftretende Artensumme immerhin 31 Arten.

    Anhand der Artensumme lassen sich Aussagen über den Strukturreichtum der einzelnen Rastereinheiten treffen. Wenn die Summe unter 10 Brutvogelarten liegt, handelt es sich bei diesem Bereich höchstwahrscheinlich um eine ausgeräumte Ackerlandschaft. Brüten jedoch über 60 Vogelarten auf einem Quadratkilometer, ist von einer abwechslungsreichen, vielgestaltigen Landschaft auszugehen. Hohe Artensummen von Brutvögeln in der Saalestadt sind für die Dölauer Heide und die Saale-Elster-Aue zu verzeichnen. 

    Allgemeines

    Der Boden ist ein wesentlicher Bestandteil der natürlichen Lebensgrundlagen und gehört neben dem Landschaftsbild, Wasser, Luft, Klima, Arten- und Lebensgemeinschaften zu den landschaftsplanerischen und naturschutzfachlichen Schutzgütern.

    Er erfüllt Regulationsfunktionen im Naturhaushalt wie Filterung, Pufferung, Transformation, Bindung, Abbau, Speicherung und beeinflusst die anderen Schutzgüter erheblich. Hochwertige und besonders fruchtbare Böden erfordern daher einen besonderen Flächenschutz. Der Boden ist kaum in seiner gewachsenen Form wiederherstellbar und Bodenfläche ist nicht vermehrbar. Er ist naturgegebener Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Teil des Ökosystems mit seinen Stoffkreisläufen. Daher ist die kartographische Analyse und Bewertung des Bodens eine notwendige landschaftsplanerische Grundlage. 

    Die kartographische Erfassung des Bodens und seine Darstellung beruhen auf der Ausgrenzung von Bodengesellschaften (Bodenklassen), d. h. Inhaltsbestimmung der Kartierungseinheiten durch Benennung der in ihr vorherrschenden bodensystematischen Einheit bzw. einer bestimmten Klasse von Bodentypen mit gleicher oder ähnlicher Horizontabfolge.

    Insgesamt werden elf Klassen gewachsenen Bodens unterschieden, welche durch den vorherrschenden Bodentyp bestimmt sind und die durch unterschiedliche Ausgangsgesteine der Bodenbildung und des Substrates weiter differenziert werden können. Dazu kommt noch eine weitere Bodenklasse. Diese umfasst die technogen veränderten Standorte und die Bergbaurestformen (Tagebaue, Halden, Kippen). 

    Das bodenbildende Ausgangssubstrat, insbesondere seine Korngrößenzusammensetzung und sein Nährstoffgehalt sowie sein Nährstoffnachlieferungsvermögen bestimmen die Bodeneigenschaften wesentlich. So haben sich auf den Gesteinsdurchragungen des Halleschen Porphyrkomplexes, dort wo an Erhebungen die dünne Lößdecke erodiert wurde, ebenso wie auf den permokarbonischen Konglomeraten und Sandsteinen überwiegend Berglehm-Braunerden herausgebildet. Auf den Muschelkalksedimenten sind bei Fehlen der Lößsedimente Fels- bzw. Mergel-Rendzinen entwickelt. 


    Boden im Stadtgebiet 

    Tertiäre Sedimente sind häufig nur kleinflächig bodenbildend durch Tone und Sande vertreten. Ein größeres Areal nehmen die armen Tertiärsande der Dölauer Heide ein. Sie bilden das Ausgangssubstrat von Sand-Podsolen und Sand-Braunpodsolen. 

    Die besten Voraussetzungen für die Bodenbildung im halleschen Stadtgebiet und damit für höchstwertige Ackerstandorte bilden die weichselzeitlichen äolischen Decken. Je nach Lößmächtigkeit, Korngrößenzusammensetzung und Degradationsstadium erfolgt die Differenzierung in Lößdecken, Sandlößdecken und Geschiebedecksande. 
    Löß-Schwarzerden, lehm- und sandunterlagerte, skeletthaltige Lößtieflehm- bzw. Decklöß-Schwarzerden sind die entsprechenden typischen Bodenbildungen. 

    Die Plateaus und Platten im nördlichen Teil der Stadt sind von den Lößsedimenten bestimmt und von Löß­Schwarzerden bedeckt. Diese Teilräume enden an der Lößgrenze und weisen hohe Bodenwerte auf. Aufgrund der hochwertigen Böden wären diese Räume geeignet, für den Flächenschutz ausgewiesen zu werden.

    Die 60 bis 80 cm mächtigen Humushorizonte der Schwarzerden sind sehr erosionsanfällig. Bei bedeutender Reliefenergie sind die mächtigen Schwarzerdehorizonte bereits erodiert worden, so dass Löß-Rendzinen an deren Stelle getreten sind und an den Hangfüßen und in Tälchen Kolluvialschwarzerden ausgebildet wurden, wie beispielsweise bei Mötzlich

    Im Nordwesten bei Tornau ist inselförmig ein Gebiet von Griserden bestimmt. Dabei handelt es sich um durchschlämmte Lößschwarzerden, die vermutlich nicht ununterbrochen landwirtschaftlich genutzt wurden, sondern zeitweilig von Wald bedeckt waren. 

    Ist das Bodensubstrat des Sandlöß besonders schluffreich, dann sind Braunschwarzerden der dominierende Bodentyp, so bei Reideburg und Büschdorf. 

    Sowohl in der Saaleaue wie in der Elster-Luppe-Aue bildet vorwiegend schluffreicher Auenlehm das Ausgangssubstrat der Bodenbildung. Durch periodisch und episodisch schwankenden Grundwasserstand wird immer wieder ein Umlageprozess in Gang gesetzt, der zur Bildung von Auenton-Vega und Auenschluff-Vega-Böden führte. 

    Schwarzstaugleye kommen in der Dölauer Heide und zwischen Nietleben und Zscherben vor. 

    Grundwasserbeeinflusste und -bestimmte Böden (Grundgleye, Niedermoore, Anmoorgleye) treten örtlich in den großen Flussauen auf. Sie sind jedoch in den Tälern der kleinen Vorfluter des halleschen Raumes die dominanten Bodengesellschaften. Flächig dominieren Schwarzgleye im oberen Reidetal und im Götschetal nördlich von Halle sowie in den Bachtälchen, die von Westen zur Saale orientiert sind. Im Mündungsbereich der Kabelske und an der unteren Reide zwischen Bruckdorf und Büschdorf ist der Talboden mit Niedermoor- und Anmoorgley-Böden bedeckt. 

    Der besiedelte Bereich des Stadtgebietes wird von anthropogen stark überprägten Böden bestimmt. In Abhängigkeit von der Siedlungsgeschichte und je nach vorherrschender Nutzungsform sind mehr oder weniger mächtige Kulturschichten vorhanden. Die Bodentypen sind stark von der derzeit vorhandenen Nutzung geprägt. Die Grenzen der in der Karte ausgewiesenen Bauflächen der Siedlungen und des siedlungsnahen Umlandes begrenzen die Verbreitungsareale der ausgewiesenen natürlichen Bodengesellschaften und weisen eigenständige, durch anthropogene Aktivitäten und Prozesse geprägte Böden auf. 

    Für Flächen außerhalb des Siedlungsgebietes wird in der Karte auch die natürliche Ertragsfunktion betrachtet. Besonderen Ausdruck findet die standörtliche Bodenfruchtbarkeit durch die kartographische Darstellung der Bodenwertzahlen, welche aus den Ergebnissen der Reichsbodenschätzung ermittelt worden sind. Bodenwertzahlen, die aus dem Ackerschätzungsrahmen vom Wert 7 bis zum Wert 100 reichen, sind in vier Gruppen zusammengefasst und als Kartierungseinheiten ausgewiesen. Als Datenmaterial dienen die ermittelten Werte, welche auf das Ackerland bezogen wurden. Im Einzelnen werden unterschieden: 

    • sehr gute Böden mit Wertzahlen von 81 bis 100,
    • gute Böden mit Wertzahlen von 61 bis 80,
    • mittlere Böden mit Wertzahlen von 41 bis 60 und schließlich
    • geringe und schlechte Böden mit Wertzahlen kleiner/gleich 40. 

    Ein Vergleich der Karte der Bodengesellschaften und des Vorkommens bedeutsamer Bereiche für den Arten­ und Biotopschutz zeigt, dass vorwiegend Böden extremer Standorte bedeutsam sind, also trockene Böden oder solche mit stau­ oder grundwasserbestimmtem Bodenfeuchteregime sowie flachgründige, nährstoffarme Standorte.

    Die darstellungsrelevanten Flächen bestehen aus einem kleinräumig wechselnden Mosaik von versiegelten oder überbauten Bereichen und offenen Bodenflächen. Als wesentliches Kriterium bestimmt hier der Versiegelungsgrad die Bodenfunktion größerer Flächen. Der Versiegelungsgrad wurde anhand von Luftbildern ermittelt. Es erfolgte eine visuelle Einschätzung von gleichartigen oder ähnlichen Bebauungsstrukturen, die durch Straßenzüge voneinander getrennt werden oder sich durch scharfe Grenzen von anderen Nutzungsstrukturen abheben.

    Die Bebauungsstrukturen wurden folgenden 4 Gruppen zugeordnet:
    Versiegelung bis zu 40 %; Versiegelung 40 % ­ 60 %; Versiegelung 60 % ­ 80 %; Versiegelung über 80 %.

    Unversiegelte Flächen mit natürlich gewachsenem Boden aber auch anthropogene Böden bilden den Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt, über die jedoch keine räumlich differenzierten Erkenntnisse vorliegen. Darüber hinaus besitzen sie eine Bedeutung hinsichtlich ihrer Funktion als Standort bzw. potenzieller Standort für gefährdete Biotope oder Biotope mit einer hohen Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Pflanzen­ und Tierarten.

    Da nur eine unzureichende Kenntnis über den Umfang von anthropogenen Veränderungen einzelner Bodeneigenschaften natürlicher Böden besteht, wird von den natürlichen Bodeneigenschaften ausgegangen. Bekannte Vorbelastungen sind der Konfliktkarte (Karte 23) zu entnehmen und müssen bei Renaturierungsmaßnahmen auf diesen Flächen berücksichtigt werden.

    Die Bewertung des Biotischen Lebensraumpotenzials kann als Anhaltspunkt für eine Biotopschutz­ und -entwicklungsplanung genutzt werden. Besonders die Flussauen sollten als „Suchräume“ betrachtet werden, die sehr wertvolle Standorte aufweisen können und somit als „hoch“ bis „sehr hoch“ eingestuft wurden. Außerhalb der Bebauungsstrukturen wird das Lebensraumpotenzial der Tier- und Pflanzenwelt generell als mittel bis sehr hoch bewertet.

    Filter­ und Pufferfunktion

    Eine wesentliche landschaftsökologische Funktion des Bodens besteht in seinem Vermögen, Schadstoffe zu adsorbieren und abzubauen. Damit sind neben der Selbstreinigung des Bodens und des Bodenschutzes auch Wirkungen bezüglich des Grundwasserschutzes verbunden. Die Puffer­ und Filterfunktion bestimmt die Empfindlichkeit der Böden gegenüber Schadstoffeintrag. Eine Einstufung der Böden gibt Tabelle 5.1.2 – 2 auf Seite 123 des LRP wieder.

    Die Bedeutung der Böden hinsichtlich der Puffer­ und Filterfunktion wird durch ihre physiko­chemischen Eigenschaften wie z. B. Sorptionsfähigkeit, Art­ und Gehalt an organischer Substanz, Oberflächenaktivität der Bodenteilchen bestimmt. Entscheidenden Einfluss hat darüber hinaus auch die biologische Aktivität.

    Bezogen auf die im Planungsraum und seiner Umgebung vorkommenden Substrate kann die folgende grobe Einstufung vorgenommen werden:

    Substrat                                                                 Filter­ und Pufferfunktion
    Grobsand, Kies, Fein- und Mittelsand                    gering

    Sandige Schluffe, schwachlehmige und               mittel
    Schluffige sowie tonige Sande

    tonige und lehmige Schluffe, mittel- und             hoch
    starklehmige Sande, Tone

    Insgesamt kann für weite Teile der natürlichen Böden des Stadtgebietes von einem hohen Puffer­ und Filtervermögen ausgegangen werden. Ausnahmen bilden hier vorwiegend die Auenböden und die sandbestimmten Böden im südöstlichen und nordwestlichen Teil des Stadtgebietes. Diese weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen auf und sind durch ihre Grundwasserbeeinflussung ökologisch besonders kritisch zu bewerten.

     

    Das Landschaftsbild ist die Abbildung der Landschaft durch den Menschen. Probleme bei der gutachterlichen Bewertung von Landschaftsbildern bzw. Auswirkungen auf das Landschaftsbild liegen im Wahrnehmungsprozess begründet. Deshalb wurde mittels objektiver Kriterien eine textliche Einschätzung vorgenommen, die dann kartographisch belegt wurde.

    Informationsgrundlage:

    • Auswertung von CIR-Luftbildern
    • Kartierung im Gelände
    • Auswertung aktueller und historischer topographischer Karten

    Zu den Kriterien für die Bewertung des Landschaftsbildes gehören die Strukturvielfalt, die Eigenart und der Erhalt, die Natürlichkeit und der landschaftsästhetische Wert.

    Unter Strukturvielfalt sind die Reichhaltigkeit der Ausstattung und die eindeutig erkennbare Ordnung eines Raumes zu verstehen. Es geht dabei um das Vorhandensein notwendiger Orientierungspunkte, blicklenkender und blickbegrenzender Merkmale. Zu bewertende Teilaspekte sind Oberflächenform und Gewässer, Vegetation und Nutzung, Kleinstrukturen sowie Aspekt- und Perspektivvielfalt.

    Die Eigenart und der Erhalt sind gleichzusetzen mit der kulturhistorischen Charakteristik einer Landschaft, die sich aus historisch gewachsenen, besonders charakteristischen und unverwechselbaren Landstrukturen herausgebildet hat. Die Identifizierungsmöglichkeiten mit der Landschaft sind umso größer, je weniger sie von dieser historischen Eigenart verloren hat. Dabei sind solche Teilaspekte wie landbaulicher Wandel, Vielfaltverlust, Verlust spezifischer landschaftlicher Erscheinungsformen insbesondere kulturhistorisch wertvoller Elemente zu betrachten.

    Auf Grundlage der Bedürfnisbefriedigung nach Selbstverwirklichung wird eine Bewertung vorgenommen und Naturnähe in diesem Sinne verstanden, als sichtbare Strukturen und Objekte die von Natur aus dort vorhanden sind, als Eindruck des Ursprünglichen, als Fehlen visueller Störfaktoren. Eine Rolle spielen beispielsweise die Teilaspekte Topographie, Nutzung und Vegetation, Harmonie von Form und Inhalt sowie die Übereinstimmung von Realität und Idealbild.

    Neben der Bewertung des landschaftsästhetischen Wertes enthält die kartographische Darstellung auch Inhalte über lineare und punktuelle Strukturelemente von hohem landschaftsgestalterischen Wert, wie Einzelbäume, Flurgehölze und landschaftstypische Ortsrandlagen. Aber auch optische und akustische Störstellen des landschaftsästhetischen Erlebens, wie Wirtschaftsbauten, Hochspannungsleitungen, Sendemasten und Geräuschquellen werden berücksichtigt.

    Außerdem enthält die Karte Angaben zu markanten Blickbeziehungen und Aussichtspunkten.

    Im Ergebnis der Bewertung der einzelnen Kriterien erwiesen sich das Saaletal, die Dölauer Heide einschließlich des Heidesees und der Altstadtkern von Halle (Saale) als gestalterisch bedeutsamste Größen.

    Die bedeutsamen Gebiete für Erholung und Tourismus konzentrieren sich auf die Dölauer Heide, das Saaletal sowie den Hufeisensee, den Osendorfer See, den Heidesee, den Steinbruchsee und die Angersdorfer Teiche.

    Um 1995 gibt es in Halle (Saale) etwa 15 Hektar Freibäder und einen Campingplatz am Nordbad.

    In der Dölauer Heide wurde in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ein in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts angelegter Naturlehrpfad neu gestaltet und in unregelmäßigen Abständen erneuert und aktualisiert.
     

    Die Saalestadt ist außerdem an zentrale touristische Routen angebunden. Dazu gehören die quer durch das Bundesland Sachsen-Anhalt verlaufende Route der Straße der Romanik und der von der Quelle im Fichtelgebirge bis zur Mündung in die Elbe führende Saale-Radwanderweg.

    Zur Verbesserung aktiver Erholungsmöglichkeiten ist der Ausbau eines flächendeckenden Rad- und Wanderwegenetzes mit direkter Verbindung zu Wohngebieten und wichtigen Naherholungsgebieten erforderlich.

    Für die umfassende Sicherung der Erholungsmöglichkeiten in der Saalestadt ist ein gesamtstädtisches Freiraumsystem erforderlich, das ein vernetztes Grünsystem mit differenziertem Übergang zur freien Landschaft anstrebt. Wohnungsnahe Grün- und Parkanlagen, Stadtplätze, Sport- und Spielanlagen, Mieter- und Kleingärten sind für die kurzfristige Erholung attraktiv und stabilisieren die Wohnfunktion auch in den dichtbebauten Stadtteilen. Das Spektrum der Grünanlagen umfasst neben intensiv genutzten und gepflegten Grünanlagen und Gärten auch naturnahe, fast waldartige Park- und Friedhofsanlagen und landschaftsparkartige Abschnitte der Saaleaue. Öffentliche Parkanlagen und Stadtplätze bilden das Grundgerüst der Freiraumstrukturen der Stadt.

    Geotope sind geologische Sehenswürdigkeiten, die eine besondere regionale und geowissenschaftliche Bedeutung haben. Sie umfassen vor allem solche Gesteins- und Landschaftsbilder, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. In einem speziellen Katalog, dem Geotopkataster, werden ausgewählte Besonderheiten von den geologischen Landesämtern zusammengefasst. Alle aufgenommenen Geotope des Landes Sachsen-Anhalt können stets aktuell abgerufen werden.

    In der Stadt Halle sind im Jahr 1995 elf Geotope erfasst worden, deren Anzahl bis zum Jahr 2021 bis auf zirka 30 gestiegen ist. Einige dieser wurden gemäß Landesrecht als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Alle anderen besitzen keinen gesetzlichen Schutzstatus, sollten aber aufgrund ihrer geologischen Bedeutsamkeit erhalten werden.

    Besondere Aufmerksamkeit liegt deshalb auf den schutzwürdigen Geotopen, die außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten liegen. Mit den vielen erfassten Geotopen gehört die Saalestadt zu den deutschen Städten mit einem besonders wertvollen geologischen Erbe.

    Geotope als Naturdenkmale

    • Gletscherschliffe auf dem Unteren Halleschen Porhyr am Kleinen Galgenberg, Perm, Unterperm, Rotliegend, Halle-Formation, Quartär, Pleistozän, Saale-Komplex, Übergangsstockwerk, Lockergebirgsstockwerk (ND0014HAL; unter Schutz seit 1975)
    • Maueraussparung Burgstraße 37, Stark kaolonisierte Sedimente im Hangenden des Unteren Porphyrs, tuffitisch, Rotliegendes (Unterperm), Molasse-Stockwerk, Hallescher Permokarbonkomplex, Gesteinsausbildung (ND0015HAL; unter Schutz seit 1975)
    • Kalzitsphärite (2 Exemplare) im Hof des Geiseltalmuseums, umgelagert aus dem ehemaligen Tagebau Mücheln-Süd, Tertiär, Hüllstockwerk, Geiseltalbecken, Gesteinsausbildung (ND0022HAL; unter Schutz seit 1975)
    • Ehemaliger Steinbruch - Bruchsee in Halle-Neustadt, Kalkgestein des Unteren Muschelkalkes (Trias), Deckgebirgsstockwerk, Passendorfer Mulde, Gesteinsausbildung, Lagerung (ND0024HAL; unter Schutz seit 1979)
    • Ehemaliger Steinbruch Großer Galgenberg, Sedimentäre Scholle im Unteren Porphyr, sog. Weigelt-Scholle, kontaktmetamorph, Rotliegendes, Molasse-Stockwerk, Hallescher Permokarbonkomplex, Gesteinsausbildung (ND0023HAL; unter Schutz seit 1975)
       

    Eine Übersicht über die Nutzungsstrukturen der Stadt Halle (Saale) wird in der Karte 21 des Landschaftsrahmenplanes gegeben. Die Karte basiert auf Datenmaterial aus der Landnutzungskartierung des städtischen Bereiches durch das städtische Grünflächenamt und die im Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) erfassten Bauvorhaben im Außenbereich (1993/1995).

    Die Nutzungseinheiten geben einen Überblick über die Verteilung von Wohnbauten, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Gewässern sowie sonstigen Nutzungsformen. Der Maßstab 1:50.000 zwingt bei kleineren Flächen zum Zusammenfassen zu größeren darstellbaren Einheiten. Dabei wurde jedoch Wert auf den Erhalt wesentlicher Strukturen gelegt.

    Aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes vom August 1995 ergibt sich für das hallesche Stadtgebiet folgende Verteilung der Flächennutzung:               

                  Bestand in ha         Planung in ha     
    Bodenfläche insgesamt 13.554,90   
    davon:
    Bauflächen  
    4.059,94 4.881,64
    Verkehrsflächen               614,55          656,36
    Freiflächen                   5.169,51      6.028,34
           wie Brachflächen   1.522,98
           wie Grün- und Sukzessionsflächen        1.952.10
           wie Wasserflächen     452,63
           wie Waldflächen   2.100,63
    Flächen für Landwirtschaft 3.526,99       1.860,30
    Flächen für Versorgungsanlagen 170,93       128,26

     

    Die Karte 21 des Landschaftsrahmenplanes verdeutlicht die Vielzahl von Planungen und den sich daraus ergebenden Planungsdruck auf die Stadt Halle (Saale). Die innerhalb der Stadt abgestimmten Planungen haben die unterschiedlichsten Auswirkungen auf alle Schutzgüter. Eine wesentliche Tendenz ist dabei der Rückgang von landwirtschaftlich genutzten Flächen zugunsten anderer Nutzungsarten. Bei dringend notwendigen Gestaltungsmaßnahmen von einzelnen Landschaftsteilen bieten sich durchaus Möglichkeiten, den Anteil von Freiflächen zu vergrößern. Um eine optimale Lösung dieses Vorhabens zu erreichen, ist eine Zusammenarbeit von Stadtverwaltung, Landschaftsplanern und Investoren erforderlich.

    In der Saalestadt gibt es neben den dicht bebauten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen einen beachtlichen Anteil ökologisch wertvoller Bereiche. Diese verfügen über eine für den Arten- und Biotopschutz bedeutsame Ausstattung.

    Zu den ökologisch wertvollen Flächen gehören

    • rund 70 ha Trocken- und Halbtrockenrasen, mesophile Laubwälder und xerotherme Gebüsche, Erlen- und Erlenbruchwaldreste,
    • zirka 60 ha Frisch-, Feucht- und Nasswiesen sowie
    • 80 ha Auwaldreste.

    Weitere Biotoptypen mit hoher Refugialfunktion sind unter anderem

    • Ackerhohlwege,
    • Röhrichte,
    • Hochstauden- und Flussfluren,
    • Gewässer und Nassstellen der Bergsenkungsgebiete und Tagebaurestgewässer sowie zahlreiche
    • Kleingewässer im Stadtgebiet.

    Ein großer Teil dieser Flächen wird durch Schutzgebiete der unterschiedlichen Kategorien in seinem Bestand gesichert.

    Im Stadtgebiet waren zur Fertigstellung des Landschaftsrahmenplanes neun Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von 690,8 ha ausgewiesen. Dies entsprach etwa 5,1 Prozent der Stadtfläche. Von den Naturschutzgebieten waren vier NSG mit einer Fläche von 436,9 ha vorläufig sichergestellt.

    Insgesamt 1650 ha und damit 12,3 Prozent des Stadtgebietes besaßen den Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet. Den größten Anteil davon umfasste das LSG Saale (jetzt LSG Saaletal).

    In acht Flächennaturdenkmalen mit einer Fläche von maximal fünf Hektar waren typische Lebensräume der heimischen Flora und Fauna auf Grundlage des § 22 Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt unter Schutz gestellt. Sie umfassten eine Fläche von 17,2 ha.

    Weiterhin existierten im Stadtgebiet 32 Naturdenkmale, davon 10 flächenhafte Naturdenkmale (29,1 ha) und 22 Einzelobjekte. Bei den Einzelobjekten handelte es sich fast ausschließlich um markante Bäume. Darüber hinaus waren und sind auch vier Objekte als geologische Denkmale (Gletscherschliffe) geschützt.

    Außerdem bestanden 12 geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Fläche von 235,0 ha, davon sechs Parks oder parkartige Anlagen.

    Die im analogen Landschaftsrahmenplan dargestellten § 30-Biotope sind an dieser Stelle nicht digitalisiert worden. Unter einem anderen Punkt des Umweltatlasses finden sich die aktuellen Biotope.

    Weitere, naturferne, kulturgeprägte Biotope mit einer wichtigen Bedeutung für den Artenschutz sind vor allem in der Bergbaufolgelandschaft mit ausgedehnten Sukzessionsflächen vorhanden. Ein hohes Entwicklungspotential besitzen die kleinen Bachauen und Gräben.

    Neben dem Schutz und der Erhaltung von vorrangig dem Arten- und Biotopschutz dienenden Bereichen stellt die Etablierung eines Biotopverbundsystems eine wichtige Voraussetzung für den nachhaltigen Naturschutz dar.

    Entsprechend der Richtlinie zur Aufstellung eines Landschaftsrahmenplanes nach § 6 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Gefährdungen der Schutzgüter Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild/Erholung darzustellen. In der Karte 23 werden die Konfliktbereiche zwischen den Inhalten des Landschaftsrahmenplanes und bestehenden beziehungsweise vorgesehenen Raumnutzungen aufgezeigt. Damit wird eine Übersicht zur räumlichen Verteilung der Konflikte gegeben.

    Die wichtigsten Konfliktpotentiale für die einzelnen Schutzgüter im halleschen Stadtgebiet sind nachfolgend kurz beschrieben.

    Schutzgut Boden

    • Versiegelung natürlich gewachsener Bodenschichten und damit Beeinträchtigung aller Bodenfunktionen
    • Verlust natürlich gewachsenen Bodens durch Abbau von Steinen und Erden
    • Ackernutzung von Böden in Hanglagen mit einer hohen Disposition für Wasserressourcen und dadurch Verlust natürlichen Bodens sowie Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit
    • Verarmung der Landschaft an gliedernden Strukturen verbunden mit erhöhter Winderosion
    • Ackerbauliche Nutzung im Überschwemmungsgebiet verbunden mit Bodenerosion bei Hochwasser
    • Intensive landwirtschaftliche Nutzung verbunden mit einem hohen Biozideinsatz und starker Düngung
    • Bodenkontamination durch Altlasten

    Schutzgut Wasser

    • Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung durch großflächige Oberflächenversiegelung
    • Grundwasserabsenkung
    • Veränderung des natürlichen Bodenwasserhaushaltes durch Drainage
    • Einengung des Retentionsraumes der Saale durch Eindeichung
    • Bebauung im Überschwemmungsgebiet von Saale und Reide
    • episodische Einleitung von Wasser aus dem Oberflächenabfluss von geplanten Wohngebieten in kleine Vorfluter
    • Gewässerbegradigung und dadurch Erhöhung der Fließgeschwindigkeit sowie Verstärkung der Tiefenerosion
    • Einengung der Gewässer- bzw. Talquerschnitte durch Brücken und Dämme verbunden mit dem Rückstau bei Hochwasser
    • Gefährdung des Grundwassers durch Altlasten
    • Verschlechterung der Wasserqualität von Oberflächengewässern durch Einleitung von kommunalen Abwässern
    • intensive Ackernutzung bis an die Ränder von Fließgewässern oder von Quellbereichen verbunden mit einem Eintrag von Bioziden und Nährstoffen
    • Verrohrung von Oberflächengewässern

    Schutzgut Landschaftsbild/naturbezogene Erholung

    • Störung des Stadtbildes und der alten Dorfkerne durch den Zustand der Bebauung
    • Beeinträchtigung des Wohnumfeldes durch fehlende und ungestaltete Freiräume
    • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes am Stadtrand und an den Hauptzufahrten der Stadt
    • Beeinträchtigung durch landschaftsuntypische Bebauung
    • Zersiedlung der Landschaft
    • Ungestaltete Übergänge von städtischen und dörflichen Strukturen
    • Störung des Landschaftsbildes durch weithin sichtbare technische Anlagen wie Hochspannungsleitungen
    • Verfremdung natürlicher Landschaftsstrukturen
    • Verarmung der Landschaft an gliedernden und belebenden Strukturen wie Baumreihen, Hecken oder Alleen
    • Fehlen durchgängiger Rad- und Wanderwege
    • Verlärmung und Immissionsbelastung

    Schutzgut Klima/Luft

    • Flächenhaftes lufthygienisches Belastungsgebiet
    • Beeinträchtigung der Luftqualität durch wichtige punktuelle Emittenten
    • Schadstoff- und Lärmemissionen entlang von Hauptverkehrswegen
    • Lärmemissionen entlang von Eisenbahnlinien und anderen Verkehrsträgern
    • Aufforstung von Kaltluftentstehungsgebieten
    • Verbauung von Kaltluftbewegungsbahnen bzw. bedeutsamen Durchlüftungsbahnen

    Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften

    • Bebauung von für Pflanzen und Tiere bedeutsamen Lebensräumen
    • Verarmung der Landschaft an Ackerrainen, Hecken, Feldgehölzen und anderen Gehölzstrukturen verbunden mit einem Verlust von wichtigen Lebensräumen für Flora und Fauna in der Agrarlandschaft und einer Verschlechterung des lokalen Biotopverbundes
    • Intensive Ackernutzung im unmittelbaren Randbereich von sensiblen Biotopen mit Biozid- und Nährstoffeintrag
    • Nicht standortgerechte Artenzusammensetzung der Gehölzbestände
    • Melioration von feuchten Auenbereichen, Ackernutzung oder intensive Grünlandnutzung und dadurch verursachte floristische Verarmung
    • Barrierewirkung der Bebauung im Randbereich der Dölauer Heide
    • Trennwirkung ausgehend von Hauptverkehrsverbindungen im Bereich von lokalen, regionalen und überregionalen Biotopverbundstrukturen sowie im Bereich von Amphibienwanderwegen
    • Gefährdung der Avifauna durch Hochspannungsleitungen im Bereich von großräumigen Verbundstrukturen
    • Beeinträchtigung sensibler Biotope oder Biotopkomplexe durch Erholungsnutzung

    Die Anforderungen an die Nutzungen werden geordnet nach den Hauptnutzungsarten zusammengestellt. Schwerpunkte ergeben sich:

    • beim Schutz und bei der Erhaltung großflächiger und zusammenhängender Lebensräume für gefährdete Arten von Flora und Fauna im Bereich des Saaletales und seiner Hangbereiche, der Elster-Saale-Aue, im Bereich der Brandberge, der Mötzlicher Teiche und der Bischofswiese in der Dölauer Heide,
    • bei der Renaturierung der Fließgewässer (vorrangig Reide mit Diemitzer Graben, Dölbauer Graben und Zöberitzer Graben, Hecht- und Hassgraben, Graben südlich der ehemaligen Heidegarnison, Ellerngraben) und Schaffung von Gewässerrandstreifen,
    • bei der Regeneration der gestörten Grundwasserverhältnisse im Bereich Büschdorf-Osendorf,
    • bei der Verbesserung der strukturellen Ausstattung der großen Ackerebenen mit dem Ziel des Erosionsschutzes, der Verbesserung der Biotopausstattung und der Belebung des Landschaftsbildes,
    • bei Reduktion des Flächenverbrauches durch Bebauung in Form von Wohn- und Gewerbegebieten sowie Straßen,
    • durch die Reduktion der Bodenerosion, durch Umnutzung stark erosionsgefährdeter Flächen, Überführung in Grünland oder Aufforstung,
    • bei Erhöhung des Waldanteils durch Neuaufforstung von Laubwaldmischbeständen, die sich an der potentiellen natürlichen Vegetation orientieren
    • bei der Verringerung der bestehenden Barrieren und bei Realisierung der geplanten Verkehrsvorhaben in der Gewährleistung des Biotopverbundes im Bereich von Leitstrukturen,
    • bei der Überprüfung und Sanierung der Altlastverdachtsflächen.

    Die Maßnahmen werden folgenden Kategorien zugeordnet:
    V    ⇒ Vermeidung,
    E    ⇒ Erhalt,
    S    ⇒ Schutz,
    Sa  ⇒ Sanierung,
    R    ⇒ Renaturierung,
    Ew  ⇒ Entwicklung.

    Flächenhafte Planungen, vorrangig auf der Basis des Flächennutzungsplanes, wurden nachrichtlich übernommen und in ihrer Abgrenzung dargestellt. Sie stellen keine Planungen des Landschaftsrahmenplanes dar, sondern kennzeichnen Flächen auf, denen voraussichtlich eine Siedlungsentwicklung stattfinden wird. Die Darstellung erfolgt, um in der Planungskarte ein realistisches Bild der Siedlungsentwicklung zu zeichnen und den Rahmen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft aufzuzeigen.
    Innerhalb der Grenzen dieser Plangebiete wird die Nutzung dargestellt, die aus der Sicht des Landschaftsrahmenplanes befürwortet wird.