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  • LRP 2013, 1. Teilfortschreibung

    Die erste Teilfortschreibung des LRP wurde im Jahr 2013 von der Firma RANA Büro für Ökologie und Naturschutz, Frank Meyer erarbeitet. Sie umfasst als gutachterliches Gesamtwerk 205 Seiten und acht Karten im Maßstab 1:20.000 und ist auf den Internetseiten der Stadt Halle (Saale) veröffentlicht. Hier im Umweltatlas können nur Auszüge aus dem LRP dargestellt werden. Die erwähnten Hinweise auf Karten, Tabellen und Abbildungen beziehen sich dabei auf die Gesamtfassung des Werkes.

    Als Digitalisierungsgrundlagen dienten der Amtliche Stadtplan der Stadt Halle (Saale) im Maßstab 1:10.000, die aktuellen Ortholuftbilder aus den Jahren 2003 und 2010 im Maßstab 1:5000 sowie Auszüge der digitalen Stadtgrundkarte einschließlich der zugehörigen Liegenschaften (für Detailausschnitte) der Kreisfreien Stadt Halle (Saale).

    Zeitraum der Erfassung der Daten: bis 2013

    Inhalte

    Zahlreiche zwischenzeitliche gesetzliche Novellierungen, umfangreiche Ausweisungen von Schutzgebieten und -objekten sowie eine starke Verdichtung des Kenntnisstandes zu bestimmten Grundlagen und Schutzgütern in den vergangenen 15 Jahren machen zumindest eine Teilfortschreibung nachfolgender Themenbereiche sinnvoll bzw. erforderlich. Die vorliegende erste Fortschreibung umfasst demnach die Aktualisierung und kartographische Darstellung folgender Inhalte: 

    • Überarbeitung der Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts 
    • potenzielle natürliche Vegetation 
    • Hochwasser- und Trinkwasserschutzgebiete inklusive der Deichlinien und Querbauwerke
    • Biotopausstattung unter besonderer Berücksichtigung der besonders geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG und §§ 21/22 NatSchG LSA
    • Angaben zur Flora und Fauna
    • Schutzgebietskulisse, Überarbeitung von Bestand und Planung 
    • Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutz-Gebiete) 
    • Ökologisches Verbundsystem - Biotopverbund
    • Schwerpunkte des floristischen und faunistischen Artenschutzes 

    Aus diesem Inhalt werden die folgenden Karten und Texte als Auszüge dargestellt. Das Gesamtwerk kann bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt eingesehen werden. Die Gliederung der Erstfassung des Landschaftsrahmenplanes wurde weitgehend eingehalten, wobei nur die geänderten Inhalte wiedergegeben werden. 

    Quelle: alle Texte der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sind zum größten Teil dem Gesamtwerk von RANA Büro für Ökologie und Naturschutz, Frank Meyer, entnommen.

    Die hier im Jahr 2013 dargestellte Karte ist als Ergänzung der Karte 1 aus dem Landschaftsrahmenplan von 1997 zu sehen.

    Die Kreisfreie Stadt Halle (Saale) liegt am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht in einer durchschnittlichen Meereshöhe von 87 Meter über Normalnull. Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (MEYNEN & SCHMITHÜSEN 1953-1962, modifiziert in SSYMANK 1994) liegt das Plangebiet (PG) in der kontinentalen biogeographischen Region des landschaftlichen Großraumes NO-Tiefland, am Südwestrand der naturräumlichen Haupteinheit D20 Östliches Harzvorland und Börden und schließt im Süden an den Übergangsbereich zur Naturraumeinheit D19 Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland an. Das PG befindet sich damit in den südlichen Bereichen des Mitteldeutschen Lößgürtels.

    Entsprechend der novellierten Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (REICHHOFF et al. 2001) ist der Hauptteil des PG in der Landschaftseinheit 3.4. Hallesches Ackerland sowie 4.5. Östliches Harzvorland integriert. Kleinere Bereiche erstrecken sich in den Landschaftseinheiten 2.11. Weiße-Elster-Tal im Süden des PG, 2.4. Unteres Saaletal im Nordwesten der Stadt sowie 7.5. der Tagebauregion Halle-Ost im Südosten des PG (vgl. Tab. 1). Im Süden des PG wird die sich anschließende Einheit 3.5. Querfurter Platte leicht angeschnitten. Überprägt wird die Kreisfreie Stadt Halle (Saale) dabei zu einem Anteil von 46,5 % von der Landschaftseinheit 6. Stadtlandschaften, welche die typischen Merkmale und Eigenschaften der Landschaft z.T. sehr stark überlagert.

    Mit einer über tausendjährigen Besiedlung und Entwicklung einer großen Stadt sind viele anthropogene Veränderungen und Störungen des Naturhaushaltes einhergegangen. Die Ergebnisse dieser Veränderungen und die aktuelle Stadtstruktur prägen das Bild der Stadt in heutiger Zeit.

    Die Karte ist als Aktualisierung und Detaillierung zum LRP von 1997 zu verstehen.

    Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) ist ein von TÜXEN (1956) geprägter Begriff, der die Vegetation beschreibt, wie sie sich nach Beendigung menschlicher Eingriffe in die Landschaft unter den aktuellen Standortverhältnissen (Wasserhaushalt, Nährstoffverhältnisse, Boden, Grundgestein usw.) einschließlich des Grades der anthropogenen Überformung entwickeln würde. Dem gegenüber steht die aktuelle bzw. reale Vegetation im Ergebnis der anthropogenen Landnutzung.

    Große Teile Mitteleuropas - und somit auch Sachsen-Anhalts - wären natürlicherweise von Wäldern bedeckt. Auf Grund der Jahresniederschläge von über 450 mm ist das gesamte Stadtgebiet als waldfähig zu betrachten. Nur wenige nicht von Wäldern besiedelbare Standorte, wie beispielsweise Gewässer und deren Ufer, sind von Natur aus waldfrei. Die Stromtäler von Saale und Weißer Elster würden wahrscheinlich von einem Komplex aus Hartholz- und Weichholz-Auenwäldern bestockt. Dabei käme es durch die Wasserdynamik sicherlich immer wieder zu Lücken im Gehölzbestand.

    Hinsichtlich der konkret für das Plangebiet zu erwartenden pnV gibt Tabelle 3 einen Überblick mit entsprechenden Flächenangaben und prozentualen Anteilen. Die Typen B12 bis Z15 bezeichnen hierin den jeweiligen pnV-Code der benannten Vegetationseinheit.

    Die Datengrundlage bilden die digitalen Karten der pnV im Maßstab 1:50.000 (Landesamt für Umweltschutz 2000). Die pnV wird aufgrund des Darstellungsmaßstabes nur für die flächenhaften Elemente angegeben, so dass sich die Angaben zu den Flächenanteilen auf das innerhalb der administrativen Grenzen der Stadt liegende Areal von 13.556 ha beziehen.

    Durch die über tausendjährige Besiedlungsgeschichte verbunden mit Veränderungen und (Zer-)Störungen des Naturhaushaltes kam es zu einer starken Überformung mit großstadttypischen Landschaftseinheiten, die sich in den Vegetationseinheiten der pnV widerspiegeln.

    Aussagen über die sich in den einzelnen Vegetationsgebieten verbreitende Arten finden sich im Gesamtwerk des Landschaftsrahmenplanes.

    Die Gesamtabdeckung der Stadt Halle (Saale) mit bereits festgesetzten Schutzgebieten beträgt etwa 4.182 ha, dies entspricht ca. 31 % der Fläche des Stadtgebietes. Mit zusammen 3.635 ha (26,81 %) sind hieran insbesondere die Anteile des Gebietes an den Großschutzgebieten „Naturpark Unteres Saaletal“ und EU-SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ beteiligt. In diesen sind weitere kleinflächigere Schutzgebiete verschiedenster Kategorien gelegen.

    Die Schutzgebietskulisse hat sich seit der Erstellung der Erstfassung des Landschaftsrahmenplanes stark geändert, sowohl den Bestand als auch die Planung betreffend. In der Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes werden alle Schutzgebiete und -objekte steckbriefartig vorgestellt. Eine Übersicht der Lage aller Schutzgebiete wird in den Originalkarten 5 und 6 im Anhang des LRP dargestellt.

    An dieser Stelle wird zwecks Übersichtlichkeit auf die Darstellung des Naturparks und der FFH-Gebiete verzichtet. Diese Gebiete werden ebenso wie die ökologisch wertvollen und gefährdeten Biotope im Thema „Aktuelle Schutzgebiete“ genauer vorgestellt.

    Die angeführten Flächenangaben der festgesetzten Schutzgebiete (FFH, SPA, NSG, LSG, NP) basieren auf den aktuellen GIS-Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU, Stand 31.12.2010) und wurden ohne Grenzveränderungen nachrichtlich übernommen. Die Objekte der anderen Schutzgebietskategorien (GLB, FND) wurden vom Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) aus dem Jahr 2010/11 übernommen und hinsichtlich ihres Grenzverlaufes überprüft sowie gegebenenfalls auf Grundlage des aktuellen Luftbildes aus dem Jahr 2010 neu abgegrenzt. Durch neue Digitalisierungsmöglichkeiten können Diskrepanzen der Größenangaben laut GIS mit denen gemäß der jeweils geltenden Verordnung auftreten.

    Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) (Kapitel 6.1.1.1 und 6.1.1.2)

    Bis zur Politischen Wende 1990 wies die Stadt Halle lediglich ein Naturschutzgebiet auf – das waldgeprägte NSG „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide. In den 1990er Jahren fanden seitens der Oberen Naturschutzbehörde umfangreiche Unterschutzstellungs-Aktivitäten statt, so dass sich heute auf einer Gesamtfläche von 1.067 ha (= 7,87 % der Stadtfläche) neun festgesetzte Naturschutzgebiete (NSG) befinden. Auch die im Plangebiet (PG) festgesetzten zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG) bestanden bereits vor 1990.

    Naturdenkmale (FND/NDF/ND) (Kapitel 6.1.1.4)

    Von den ursprünglich 16 auf einer Fläche von 50,30 ha ausgewiesenen FND/NDF wird nachfolgend vorgeschlagen, 6 FND/NDF auf einer Gesamtfläche von 21,96 ha im Bestand zu belassen und zu übernehmen (teilweise nach Aktualisierung). Für den überwiegenden Teil ist vorgesehen, dass sie entweder gänzlich aufgehoben werden (weil sie in neu ausgewiesene NSG oder LSG integriert werden) bzw. in eine andere Schutzgebietskategorie überführt werden. Des Weiteren umfasst das Plangebiet 18 Naturdenkmale.

    Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) (Kapitel 6.1.1.5)

    Im Stadtgebiet wurden 1994/95 elf bis dahin einstweilig sichergestellte Geschützte Landschaftsbestandteile endgültig unter Schutz gestellt (Tab. 10). Zusätzlich werden weitere sechs Gebiete mit einer Gesamtfläche von 175,35 ha für die Ausweisung als GLB vorgeschlagen.

    Geschützte Parkanlagen (Kapitel 6.1.1.9) 

    Für die zwei im Stadtgebiet von Halle (Saale) existierenden, nach Landeskulturgesetz der DDR vom 14. Mai 1970 ausgewiesenen Geschützten Parks „Passendorfer Gutspark“ und „Gimritzer Park“ besteht der Schutzstatus fort. Sie entsprechen inhaltlich den Geschützen Landschaftsbestandteilen.

    Spezieller floristischer Artenschutz (Kapitel 6.1.2.1) 

    Im Stadtgebiet von Halle existieren zahlreiche „Hotspots“ der floristischen Artenvielfalt, die sich jedoch zum überwiegenden Teil in Naturschutzgebieten befinden, die zudem noch mit einem FFH-Gebietsstatus überlagert sind. Hier bestehen also besondere Verpflichtungen, diese Flächen in einem Optimalzustand zu erhalten oder einen solchen wiederherzustellen.
    Für die in Tabelle 16 dargestellten Kleinflächen sollten vornehmlich floristisch ausgerichtete Pflegemaßnahmen oder Nutzungsregelungen umgesetzt werden, ohne diese Flächen hoheitlich zu sichern. Es wird empfohlen, diese noch einmal aktualisierend zu inventarisieren und stark vereinfachte Pflegekonzepte aufzustellen, die dann mit den jeweiligen Nutzern/Bewirtschaftern oder Eigentümern abgestimmt werden.

    Spezieller faunistischer Artenschutz (Kapitel 6.1.2.2)

    In diesem Kapitel wird auf einige besondere Tierarten eingegangen, die im Stadtgebiet heimisch sind. Für diese Arten werden Handlungsempfehlungen gegeben.
     

    Ziel von ökologischen Biotopverbundplanungen ist der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensgemeinschaften als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt. Dabei sind ihre Lebensräume einschließlich ihrer Rastplätze und Wanderwege zu erhalten, zu pflegen, zu entwickeln und je nach Erfordernis wiederherzustellen und zu verbinden.

    Das Ökologische Verbundsystem in Sachsen-Anhalt

    Die Entwicklung des Ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt (ÖVS) geht auf einen bereits 1995 gefassten Landtagsbeschluss zurück. Mit der Planung von Biotopverbundsystemen sollte die Naturschutzverwaltung dabei auf unterschiedlichen Planungsebenen die Grundlagen für ein landesweites ÖVS schaffen. Die Biotopverbundplanung auf Landkreisebene ergänzt die Landschaftsrahmenplanung inhaltlich. Gleichzeitig bildet sie den Rahmen für die Biotopverbundplanung auf der örtlichen Planungsebene, z.B. in den Landschaftsplänen (SZEKELY 2006).

    In Sachsen-Anhalt bilden Kernflächen und Entwicklungsflächen die Biotopverbundflächen, wobei beide Kategorien Flächen von überregionaler, regionaler oder auch örtlicher Bedeutung beinhalten können. Generell werden folgende Verbundeinheiten unterschieden:

    • überregional bedeutsame Biotopverbundeinheiten als Schwerpunktbereiche und Hauptverbundachsen von europäischer oder landesweiter Bedeutung,
    • regional bedeutsame Biotopverbundeinheiten mit Verbindungsfunktionen zwischen den überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten und
    • ausgewählte örtlich bedeutsame Biotopverbundeinheiten mit Ergänzungsfunktion.

    Für den vorliegenden Teil des Landschaftsrahmenplanes für die Stadt Halle wurden die Daten des ÖVS zunächst weitgehend übernommen und in der Karte 7 dargestellt. Hierauf basieren auch die nachfolgenden Ausführungen. In einem zweiten Schritt erfolgte dann eine geringfügige gutachterliche Anpassung der vorliegenden Daten an die aktuellen Biotopverhältnisse. In wenigen Fällen wurde hierbei auch eine gutachterliche Neubewertung der Bedeutsamkeiten innerhalb der Flächenkulisse der Biotopverbundflächen vorgenommen. Diese Ergebnisse werden unter dem Pkt. „Gutachterliche Neubewertung des Biotopverbundsystems“ sowie in der Karte 8 dargestellt.

    Die Planung des Biotopverbundsystems erfolgte auf Kreisebene im Maßstab 1:50.000. Sie ist damit eine überörtliche Rahmenplanung, die im Vorfeld einer raumordnerischen Abwägung die naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen ausweist. Nach ihrer Biotop- und Artenausstattung lassen sich überregional, regional und örtlich bedeutsame Biotopverbundeinheiten unterscheiden. Diese werden in den meisten Fällen aus mosaikartigen Komplexen mehrerer verschiedener Biotoptypen gebildet (Biotopverbundflächen), wobei in den einzelnen Landschaftsräumen unterschiedliche Biotoptypen charakteristisch hervortreten.

    Die Benennung der überörtlichen Biotopverbundeinheiten lehnt sich an ihre charakteristischen Biotoptypen und Landschaftselemente an (vgl. 7). Überregional bedeutsame Biotopverbundeinheiten sind Schwerpunktbereiche und Hauptverbundachsen von europäischer oder landesweiter Bedeutung, wie z. B. Flussläufe, Feuchtgebiete, größere zusammenhängende und naturnahe Waldgebiete usw. Diese bilden die wesentlichen Kernflächen des Biotopverbundes, die auf Karte (8) und in der Bestandskarte weiter differenziert dargestellt sind. Hier finden sich in der Regel auch die Natura-2000-Gebiete, NSG und eine Vielzahl der geschützten Biotope wieder.

    Die Kernflächen weisen einen unterschiedlichen Handlungsbedarf auf (verschiedene Grüntöne, vgl. ÖVS LSA, 2000). Es wird unterschieden zwischen:

    • Kernflächen für die ungestörte natürliche Entwicklung (z. B. Totalreservate, forstnutzungsfreie Altholzinseln, Gewässer mit Prozessschutzbereichen),
    • Kernflächen mit Fortführung der Nutzung bzw. der Pflege im bisherigem Umfang,
    • Kernflächen mit Notwendigkeit zur Aufnahme von Pflegemaßnahmen (Flächen mit Defiziten, z. B. stark verbuschte Magerrasen, überalterte Streuobstwiesen, Waldflächen mit ungenügendem Altholzanteil).

    Weitere Hinweise zum Handlungsbedarf sind den Kurzbeschreibungen der Biotopverbundflächen zu entnehmen.

    Die Entwicklungsflächen des Biotopverbundes unterliegen gegenwärtig einer meist intensiven Nutzung. Sie lassen sich aber aufgrund ihres standörtlichen Potentials zu künftig wertvollen Kernflächen entwickeln, oder sie sind als Verbindungs- und Pufferflächen zur Aufwertung und Abrundung der Kernflächen erforderlich. Auch für die Entwicklungsflächen werden Hinweise zum Handlungsbedarf gegeben. Hierbei wird unterschieden zwischen:

    • Entwicklungsflächen, auf denen Maßnahmen im Rahmen der gegenwärtigen Nutzungsart empfohlen werden, (grüne Schraffur, z.B. Umwandlung von Nadelholzforsten in Mischwälder, Entwicklung von Altholzinseln in vorhandenen Waldbeständen oder Extensivierung der Grünlandnutzung),
    • Entwicklungsflächen, auf denen die Umwandlung der gegenwärtigen Nutzungsart empfohlen wird, deren wirtschaftliche Nutzung jedoch möglich bleibt (gelbe Schraffur, z.B. Umwandlung von Acker in Grünland in Überschwemmungsbereichen oder Waldmehrung).

    In der Kreisfreien Stadt Halle (Saale) sind vier überregional bedeutsame und fünf regional bedeutsame Verbundeinheiten (vgl. Tab. 11) vorhanden, welche unter Kapitel 6.1.1.7 benannt und auf zwölf Seiten charakterisiert werden. Die Auszüge zu den beschriebenen Verbundeinheiten (Punkt 2.1 bis 2.3) sind dem Erläuterungsbericht „Ökologisches Verbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt – Planung von Biotopverbundsystemen im Saalkreis und in der kreisfreien Stadt Halle/Saale (Stand: März 2000) entnommen.

    Nach der Darstellung des vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt veröffentlichten ÖVS wurden für den vorliegenden Landschaftsrahmenplan in einem zweiten Schritt eine Plausibilitätsprüfung der vorliegenden Daten sowie ggf. eine geringfügige gutachterliche Anpassung an die aktuellen Biotop- und Nutzungsverhältnisse vorgenommen. Zudem erfolgte in einzelnen Fällen eine Neubewertung der Bedeutsamkeiten innerhalb des Biotopverbundsystems. Es wird nunmehr unterschieden zwischen:

    • Kernflächen des Biotopverbunds (alle Kernflächen sind überregional bedeutsam)
    • regional oder lokal bedeutsame Verbindungsflächen und Verbundelemente des Biotopverbunds (mit unterschiedlich hohem Entwicklungspotenzial und Maßnahmebedarf).

    Die gesamte Flächenkulisse der Biotopverbundflächen bleibt mit 4.594 ha gegenüber dem ÖVS weitgehend unverändert. Es ändert sich nach gutachterlicher Anpassung allerdings die Relation zwischen Kern- und Entwicklungsflächen. Die Gesamtkulisse verteilt sich nun auf 3.684 ha Kernflächen (80 %) und 909 ha (20 %) weiteren Verbindungsflächen und Verbundelementen des Biotopverbunds.

    Diese deutliche Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kernflächen und sonstigen Verbundflächen ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die großflächigen Kernflächen innerhalb des ÖVS (z.B. Saaleaue, Dölauer Heide, Brandberge) nicht vollflächig als Kernflächen behandelt werden, sondern eine Vielzahl von Entwicklungsflächen beinhalten. Im Rahmen der gutachterlichen Überarbeitung wurde hingegen der Ansatz verfolgt, die überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten weitgehend als großflächige, geschlossene Kerngebiete zu behandeln.

    Die wesentlichen Kerngebiete und ihre Flächenanteile innerhalb des Biotopverbundsystems der Stadt Halle werden in der Tabelle 12 zusammengestellt.

    Die Flussauen von Weißer Elster und Saale bilden auch in dieser Betrachtung die hauptsächliche Biotopverbundachse im Stadtgebiet. Die Saale-Elster-Aue, das Hallesche Saaletal und das Saaletal unterhalb Halle umfassen allein eine Gesamtfläche von 1.881 ha und damit mehr als 50 % der Kerngebiete des Biotopverbunds in Halle. Auf die hohe funktionale Bedeutung des Lebensraumverbundes entlang der Flussläufe von Saale und Weißer Elster wurde bereits in den vorangegangenen Abschnitten eingegangen. Mit den besonders wertvollen Auenwaldrelikten innerhalb des Stadtgebietes erlangt die Biotopverbundeinheit nicht nur eine überregionale/landesweite, sondern sogar länderübergreifende Bedeutung.

    Das nächstgrößere Kerngebiet des Biotopverbunds ist die Dölauer Heide, mit über 700 ha das größte zusammenhängende Waldgebiet in der Stadt. Die Bergbaufolgelandschaft Halle-Ost, der Hufeisensee sowie die Reideniederung zwischen Kanena und Sagisdorf bilden einen großflächigen geschlossenen Lebensraumverbund im Ostteil des Stadtgebietes. Die Brandberge mit einem Komplex aus Porphyrkuppen, Trocken- und Halbtrockenrasen, Kleingewässern, Röhrichten und Gehölzen sind eine besonders vielgestaltige und reich strukturierte Kernfläche und stellen gleichzeitig den Biotopverbund zwischen der Saaleaue im Nordosten und der Dölauer Heide im Südwesten her.

    Die wichtigsten regional und lokal bedeutsamen Verbindungsflächen und Verbundelemente des Biotopverbundes werden in der Tabelle 11 zusammengestellt. Diese übernehmen zumindest teilweise bereits wichtige Verbundfunktionen, können jedoch hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Biotopverbund durch geeignete Maßnahmen noch deutlich verbessert oder langfristig auch zu Bestandteilen der Kerngebiete entwickelt werden. Beispielhaft werden in den Abb. 5 und Abb. 6 Verbindungsflächen mit einer besonders hohen Verbundfunktion zwischen den Kerngebieten „Dölauer Heide“ und „Hallesches Saaletal“ bzw. zwischen den Kerngebieten „Dölauer Heide“, „Brandberge“ und „Hallesches Saaletal“ dargestellt. Zwischen dem Südrand der Dölauer Heide bei Nietleben und dem Gimritzer Damm soll durch Erhalt der vorhandenen Biotopkomplexe und durch die gezielte Entwicklung eines Grüngürtels zwischen Nietleben und dem Gimritzer Damm ein funktionaler Verbund zum Saaletal hergestellt werden.

    Eine ähnlich hohe Verbundfunktion kommt den Verbindungsflächen „Kröllwitz – Amselgrund“ sowie „Amselgrund und Kreuzer Teiche“ zu. Mit dem hier ausgebildeten besonders vielgestaltigen Biotopmosaik aus Gehölzstrukturen, Porphyrfelsen, Silikat-Magerrasen, Kleingewässern und Auengrünland ist ein funktionaler Verbund zwischen den drei großen Kerngebieten bereits weitgehend gegeben und muss erhalten bzw. weiter entwickelt werden.

    Weitere Verbindungsflächen und Verbundelemente werden mit ihren Erhaltungs- und Entwicklungszielen in der Tabelle 13 zusammengestellt.