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  • Wohnen im Alter

    Die meisten älteren Menschen möchten auch im Falle von Hilfsbedürftigkeit möglichst unabhängig und selbständig in ihrer vertrauten Umgebung leben. Hier erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Wohnformen im Alter.

    Wohnformen im Alter

    Die meisten Menschen möchten auch im höheren Lebensalter selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben. Dazu gehört vor allem in einer eigenen und für das Alter geeigneten Wohnung zu leben. Ein Umzug in ein Pflegeheim kommt für die meisten nur als letzte Möglichkeit in Betracht.

    Deshalb haben viele Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften, private Vermieter und Altenpflegeheime in der Stadt Halle Wohnungsangebote geschaffen, die speziell an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst sind. Altengerechter Wohnraum wird dabei in Form von Wohnungsneubau oder auch im vorhandenen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.

    Im Wesentlichen haben die Wohnungen folgende Ausstattung:

    • Barrierefreiheit (stufenlos, schwellenfrei), Ausstattung mit ebenerdigen Duschen
    • Haltegriffe in Bad / WC
    • vorwiegend im Parterre gelegen, 1. Etage oder mit Fahrstuhl auf jeder Etage
    • Notrufeinrichtung
    • Sicherheitseinrichtungen ( Türspion, Wechselsprechanlage)

    Altengerechte Wohnungen sollen im unmittelbaren Wohnumfeld eine gut entwickelte Infrastruktur aufweisen. Leicht erreichbare Einkaufsstätten, Ärzte kulturelle Angebote und Möglichkeiten der Naherholung sind Vorraussetzung für eine eigene Haushaltsführung und bieten Möglichkeiten für geistige und körperliche Betätigung.
    Bestimmte soziale Angebote können Sie zusätzlich in Anspruch nehmen bzw. hinzukaufen, wie z. B.

    • pflegerische Dienste
    • Mahlzeitendienste
    • Hauswirtschaftshilfen
    • alle anderen sozialen Dienste , die in der Stadt vorgehalten

    Betreutes Seniorenwohnen bezeichnet eine Wohnform, in der Sie die altersgerechte, möglichst barrierefreie Wohnung mit bestimmten Serviceangeboten kombinieren können. Oftmals befinden sich diese Wohnungen in Gemeinschaftsanlagen oder im Verbund zu einem Pflegeheim, weil es die Kontakte zwischen den Mietern fördern soll.
    Neben dem Mietvertrag wird ein Betreuungsvertrag mit einem Dienstleistungsunternehmen  abgeschlossen, das die Grundversorgung und eventuell zusätzliche Wahlleistungen sicherstellt. Für die Grundversorgung ist eine Betreuungspauschale zu zahlen, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ist.

    Zu diesen Leistungen gehören z. B. :

    • Hausmeisterdienste
    • Aufsichtsdienste
    • Fahr- und Begleitdienste
    • Ansprechpartner vor Ort
    • Begegnungsstätten
    • Vermittlung von Hilfsdiensten bei Bedarf

    Wahlleistungen werden individuell und nur bei Inanspruchnahme abgerechnet. Zu ihnen gehören beispielsweise:

    • hauswirtschaftliche Hilfen
    • Mahlzeitendienste
    • ambulante pflegerische Hilfen.

    Was können Sie vom Betreuten Wohnen erwarten?

    Sie verfügen über eine abgeschlossene Wohnung und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Mieter auch.

    Sie können erwarten, dass Ihre Wohnung dem modernstem Standard entspricht, dass sie barrierefrei und zentral gelegen ist.

    Ihnen werden bestimmte Grundleistungen zur Verfügung gestellt, die Ihnen Sicherheit und individuelle Beratung bieten. Diese Grundleistungen werden in einem Vertrag festgehalten, sie müssen in jedem Falle bezahlt werden.

    Oftmals verfügt die Wohnanlage über Gemeinschaftseinrichtungen, wie Begegnungsstätten, in denen Sie Ihre Freizeit verbringen und andere Mieter kennenlernen können.

    Ihre Sicherheit ist gewährleistet durch interne Notrufeinrichtungen.  Sie können jederzeit von einem Anbieter Ihrer Wahl zusätzliche Leistungen, z. B. Mahlzeitendienste, Reinigungsdienste,  Wäschedienste, pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen, die zusätzlich entrichtet werden müssen.

    Was können Sie vom Betreuten Wohnen nicht erwarten?

    Das Betreute Wohnen kann nicht generell ein Pflegeheim ersetzen. Aufgrund des eigenen Mietvertrages müssen Sie in der  Lage sein, ein eigenständiges Leben und einen eigenen Haushalt zu führen .
    Sie müssen bereit sein, bestimmte Grundleistungen zu bezahlen , auch wenn Sie diese noch gar nicht benötigen oder darauf keinen Wert legen. In einer Betreuten Wohnanlage zu wohnen bedeutet häufig, mit vielen älteren Menschen zusammen zu wohnen, ein „durchmischtes“ Wohnen, wie Sie es vielleicht von Ihrer jetzigen Wohnung kennen, gibt es kaum.

    Als Alternative für einen Umzug in eine andere geeignete Wohnung gibt es die Möglichkeit, den Wohnraum an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Pflegebedürftige können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten.

    Was ist Wohnraumanpassung?

    • Die Wohnung entsprechend der Lebensführung älterer oder behinderter Menschen zu verändern.
    • Die Wohnung mit Hilfsmitteln und Gegenständen so einzurichten, dass eine selbständige Haushaltsführung auch mit Behinderung möglich ist.
    • Die Umgestaltung einzelner Zimmer, z. B. des Bades, weil die vorherige Einrichtung nicht mehr genutzt werden kann.

    Voraussetzungen:

    Eine Empfehlung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine Pflegefachkraft an Ihre zuständige Pflegekasse weiter. Diese nimmt dann Kontakt mit den Pflegebedürftigen oder behinderten Patienten auf und berät sie. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag zu beantragen. Die Pflegekasse kann allerdings nur dann die Leistungen zur Verfügung stellen, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig verpflichtet ist. Für den gesamten Umbau stellt die Pflegekasse bis zu 4.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzungen sind, dass:

    • die häusliche Pflege dadurch überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird,
    • eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft vermieden wird,
    • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.

    Einen Zuschuss gibt es für Umbauten, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind (z. B. Türverbreiterungen, festinstallierte Rampen) oder für den Ein- und Umbau von Mobiliar, das individuell angefertigt werden muss (z. B. mit dem Rollstuhl unterfahrbare Einrichtungsgegenstände, Austausch der Badewanne durch eine Dusche).
    Den Zuschuss gibt es für die eigene Wohnung oder für den Haushalt, in dem der Pflegebedürftige lebt. Es muss sich dabei um einen auf Dauer angelegten, unmittelbaren Lebensmittelpunkt der pflegebedürftigen Person handeln. Zu beachten ist, dass bei solchen Umbauten möglicherweise die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters, in bestimmten Fällen von der Baubehörde erforderlich sein kann. Diese muss der Pflegebedürftige selbst oder eine von ihm beauftragte Person einholen. Sind zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer veränderten Pflegesituation andere Umbauten erforderlich, ist ein weiterer Zuschuss möglich.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen beraten und unterstützen Sie zu den o. g. Problemen gern.

    Darüber hinaus gibt es in Einzelfällen für Schwerbehinderte Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt. Informationen dazu erhalten Sie im Ressort Baurecht/Wohnungsaufsicht.

    In der Stadt Halle gibt es eine Vielzahl von altengerechten und betreuten Wohnungen. Wohnungsunternehmen , aber auch private Anbieter sind ständig bemüht, ihr Angebot zu erweitern und neue attraktive Wohnungen an verschiedenen Standorten zu schaffen.

    Jeder Umzug erfordert immer erhebliche physische und psychische Anstrengungen. Sie müssen bedenken, dass Sie ein jahrelanges Wohnumfeld verlassen und sich oftmals völlig neu orientieren müssen.

    Sollten Sie sich zu einen Umzug entschließen, gestatten Sie uns bitte folgende Hinweise:

    • Prüfen Sie bitte genau, ob Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um in Ihrer jetzigen Wohnung zu bleiben. Oftmals lassen sich bestimmte Umbauten in Ihrer jetzigen Wohnung mit Hilfe von Wohnraumanpassungsmaßnahmen unkompliziert realisieren.
    • Alle pflegerischen und andere sozialen Dienste unterstützen Sie auch in Ihrer jetzigen Wohnung. Maßnahmen zur Erhöhung Ihrer persönlichen Sicherheit z. B. Hausnotruf, Wechselsprechanlagen lassen sich ebenfalls in Ihrer jetzigen Wohnung installieren.
    • Sollten Sie sich entschließen umzuziehen, informieren Sie sich bitte gründlich. Besichtigen Sie Ihre zukünftige Wohnung, sprechen Sie mit Hausbewohnern über das Wohnumfeld, über eventuelle Probleme und Schwierigkeiten.
    • Vergleichen Sie die für Sie in Frage kommenden Angebote. Ermitteln Sie persönliche Auswahlkriterien, z. B. die Lage der Wohnung, Infrastruktur, Ausstattung der Wohnung, Mietpreise, Grund- und Wahlleistungen und die dafür zu entrichtenden Preise.
    • Einzelne Vermieter erheben zusätzlich zur Miete eine Betreuungspauschale in unterschiedlicher Höhe. Bitte informieren Sie sich genau bei Ihrem Vermieter.

    Anbieter altersgerechten und betreuten Wohnens