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  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 197 - Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: Mitte |

    Das Plangebiet liegt am Rand der Altstadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtgottesacker und hat eine Größe von ca. 1,05 ha. Es gehört zum sog. „Charlottenviertel“, dass sich westlich der Magdeburger Straße bis zur Altstadt sowie bis zur Leipziger Straße und zur Großen Steinstraße erstreckt. Die Nähe zum Stadtpark, der Stadtgottesacker als herausragendes Denkmal von überregionaler Bedeutung und die gründerzeitliche Stadtstruktur prägen das Stadtviertel.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für die Neubebauung des jetzt überwiegend ungenutzten Plangebiets. Ziel ist die Errichtung eines lebendigen, gemischt genutzten, innerstädtischen Quartiers. Das städtebauliche Konzept wurde in einem zweistufigen Einladungswettbewerb ausgewählt. Das Preisgericht hat im August 2019 das hallesche Büro Däschler Architekten und Ingenieure zum Wettbewerbssieger ernannt. Das Konzept sieht eine in sechs Einzelbaukörper aufgelöste Blockrandbebauung entlang der Charlotten- und Gottesackerstraße vor. Die mehrgeschossigen Stadtvillen, mit überwiegender Wohnnutzung, gruppieren sich um einen gemeinsamen Innenhof. Am Töpferplan füllt ein Solitärgebäude, mit Flächen für Gastronomie, Büros, nicht störende gewerbliche -, soziale und gesundheitliche Nutzungen und ggf. einen Beherbergungsbetrieb, die bestehende Baulücke. Vorgesehen sind ebenfalls öffentlich nutzbare Platz und Wegeflächen insbesondere die Schaffung einer Fußwegeverbindung zwischen Töpferplan und Charlottenstraße/Anhalter Straße. Die Realisierung eines zeitgemäßen Erschließungs- und Mobilitätskonzeptes führt zur Reduzierung des Anteils am motorisierten Individualverkehr und schafft Alternativangebote (z.B. Carsharing) für die Bewohnerschaft.

    Lage

    Charlottenstraße / Gottesackerstraße / Töpferplan

    zum Stadtplan

     

     

    Inkrafttreten

    Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 13. März 2026 in Kraft getreten. 

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Stadtplanung und Stadterneuerung, Neustädter Passage 18, 17. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Stadtentwicklung und Planung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax: +49 345 2214893
    E-Mail: planen@halle.de

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.