Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 209 - "Wohn- und Geschäftsquartier, Tuchrähmen / Mansfelder Straße"
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 209 wurden die planerischen Voraussetzungen für den Bau eines Wohn- und Geschäftsquartiers geschaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha und befindet sich im Zentrum von Halle (Saale), nur wenige Gehminuten vom Marktplatz entfernt.
Bei den drei Bestandsgebäuden im Plangebiet handelt es sich um historische Gebäude verschiedenen Baualters. Das gesamte Gebiet liegt im Denkmalbereich „Klaustorvorstadt“ gemäß §2 (2) Nr. 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSchG LSA) sowie im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals gemäß § 2 (2) Nr. 3 DSchG LSA. Bei zwei der Gebäude, die leer stehen und zum Teil stark sanierungsbedürftig sind, handelt es sich um Baudenkmale gemäß §2 (2) Nr. 1 DSchG LSA (Mansfelder Straße 58 und 59). Die Bestandsgebäude sollen denkmalgerecht saniert werden. Auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude sowie Garagen werden nicht erhalten. Die auf dem Grundstück befindliche Kastanie wird erhalten.
Ein Großteil des Plangebiets ist seit dem Abbruch der historischen Bebauung unbebaut und wird als Stellplatz genutzt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Nutzungsmischung aus Wohn-, Büro-und Dienstleistungsflächen. Im Erdgeschoss des geplanten Neubaus sind Verkaufslächen (u.a. für einen Nahversorger sowie ggf. auch für weitere Läden) vorgesehen. Durch die Schaffung von Durchgängen sind die grün gestalteten Höfe öffentlich zugänglich. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage geplant, die sowohl für die Wohngebäude als auch für den Supermarkt Stellplätze beinhaltet. Die Erschließung erfolgt für den PKW-Verkehr rückwärtig über den Tuchrähmen. Die Belieferung der Läden erfolgt über die Mansfelder Straße.
Lage
Inkrafttreten
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 02. August 2024 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.