Wahl-ABC
Beisitzer
Als Beisitzer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und der Wahlausschüsse bezeichnet. Sie üben ihre Tätigkeit in einem dieser Wahlorgane ehrenamtlich aus.
Als Beisitzer werden die Mitglieder der Wahlvorstände und der Wahlausschüsse bezeichnet. Sie üben ihre Tätigkeit in einem dieser Wahlorgane ehrenamtlich aus.