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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Landeswahlleiterin

    Auf Landesebene ist die Landeswahlleitung (Landeswahlleiterin, Stellvertreter, Mitarbeiter) für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen zuständig. Dies gilt vor allem für die Landtagswahl, aber auch für Kommunalwahlen. Für Letztgenannte sind die Kommunen federführend zuständig, die Landeswahlleitung jedoch „überwacht“ die Wahlen und sammelt die Wahlergebnisse.

    Die Landeswahlleiterin ermittelt auch das landesweite Ergebnis der Wahl und meldet dieses bei Bundestags- und Europawahlen an die Bundeswahlleitung.

    Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt

    Ministerialrätin Christa Dieckmann
    Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
    Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
    39112 Magdeburg

    Homepage der Landeswahlleiterin