Wahl-ABC
Landeswahlleiterin
Auf Landesebene ist die Landeswahlleitung (Landeswahlleiterin, Stellvertreter, Mitarbeiter) für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen zuständig. Dies gilt vor allem für die Landtagswahl, aber auch für Kommunalwahlen. Für Letztgenannte sind die Kommunen federführend zuständig, die Landeswahlleitung jedoch „überwacht“ die Wahlen und sammelt die Wahlergebnisse.
Die Landeswahlleiterin ermittelt auch das landesweite Ergebnis der Wahl und meldet dieses bei Bundestags- und Europawahlen an die Bundeswahlleitung.
Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerialrätin Christa Dieckmann
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg