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  • Luft/Lärm/Immissionsschutz

    Die Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, die durch den Menschen verursachten Schadstoffemissionen zu minimieren und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen entgegenzuwirken.

    Luft

    Die Luft als ein die Erde umgebendes Gasgemisch besteht überwiegend aus Stickstoff und Sauerstoff. In ihrer natürlichen Zusammensetzung ist sie gemeinsam mit Wasser und Boden eine grundlegende Voraussetzung für die Existenz von Leben.

    Die Zusammensetzung der Luft wird sowohl durch natürliche Prozesse als auch durch menschliches Handeln durchgängig beeinflusst. So führen Schwefel- und Stickstoffoxide, die unter anderem bei Verbrennungsprozessen entstehen, zu saurem Regen. Feinstaub, der zum Beispiel während Abriss- oder Bautätigkeiten freigesetzt wird, kann die Atemwege schädigen. Organische Kohlenwasserstoffe, beispielsweise in Lacken oder Pestiziden, sind als solches giftig. Sie können zudem zur Bildung von gesundheitsgefährdendem Ozon führen.

    Die Qualität der Luft wird durch die jeweilige Konzentration der Luftbeimengungen gekennzeichnet. Sie wird durch bestimmte Grenz- und Beurteilungswerte je Schadstoff auf Basis der Technischen Anleitung (TA) Luft und weiterer gesetzlicher Vorschriften festgelegt. In der Saalestadt erfolgt die Überwachung der Luftqualität durch Messcontainer des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA).

     

    Luftreinhaltepläne in Sachsen-Anhalt

    Neben dem Aufbau der Umweltverwaltung sind in Sachsen-Anhalt nach der politischen Wende umgehend die ordnungsrechtlichen, materiellen und technischen Voraussetzungen geschaffen worden, die zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Luftschadstoffe notwendig waren.

    Mit seiner Gründung im Jahre 1990 übernahm das Bundesland Sachsen-Anhalt eine Verpflichtung zur möglichst raschen lufthygienischen Sanierung. Die hohen Belastungen durch "klassische", kanzerogene und toxische Schadstoffe erforderten von den neuen Umweltverwaltungen ein schnelles Handeln. Als Instrument sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Erstellung von Luftreinhalteplänen vor.

    Informationen zur Historie der Luftreinhalteplanung bis 2002

    Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle 2011

    Umweltzone nach Luftreinhalteplan

    Lärm

    Der enge räumliche Zusammenhang der verschiedenen Nutzungen im Stadtgebiet stellt eines der größten kommunalen Umweltprobleme dar. Das Zusammen- und Wechselspiel von Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm sowie Nachbarschaftslärm kann die Lebensqualität deutlich mindern. Die Wahrnehmung von Geräuschen als Lärm hängt sowohl von messbaren Größen wie Schalldruckpegel und Frequenzzusammensetzung als auch vom subjektiven Empfinden ab.

    Von allen Lärmquellen ist der Verkehrslärm in der Wahrnehmung der Stadtbewohner das vorherrschende Problem, verstärkt durch eine Umlandbesiedlung, die zu noch mehr Verkehr führt. Aber auch die Tendenz, selbst kürzeste Entfernungen mit dem Kraftfahrzeug zurückzulegen, trägt zu einer höheren Verlärmung bei.
     

    Lärmkartierung der Stadt Halle (Saale)

    Die aktuelle Lärmkartierung für Halle (Saale) ist die Grundlage für die Erarbeitung des nächsten Lärmaktionsplanes. Dieser wird dann für die Stadt Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung für einen Zeitraum von fünf Jahren enthalten.

    Als Ballungsraum ist die Stadt Halle (Saale) dazu verpflichtet neben dem Hauptstraßennetz auch das untergeordnete Straßennetz sowie den Straßenbahnlärm und den Lärm großer Industrieanlagen zu kartieren. Die Kartierung der Haupt- und Nebenstrecken der Eisenbahn erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt, während die Kartierung des Fluglärms, der vom Flughafen Leipzig/Halle ausgeht, vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie kartiert wird.


    Strategische Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

    Lärmaktionsplanung

    In der Fernwärmesatzung der Stadt Halle (Saale) ist ein Anschluss- und Benutzungszwang an bestehende Fernwärmeanlagen festgeschrieben. Diese sind hier im Umweltatlas als Überblick abgebildet und betreffen die gesondert ausgewiesenen Gebiete Heide-Nord, Halle-Neustadt, Südstadt und Silberhöhe. Seit Inkrafttreten der Fernwärmesatzung im Jahr 1993 hat die Energieversorgung Halle (EVH GmbH) das Leitungsnetz für Fernwärme kontinuierlich erweitert. Eine aktuelle Karte wird durch die Stadtwerke Halle GmbH zur Verfügung gestellt.

    Fakten zur Fernwärme

    Karte der Fernwärmenutzung

    Am 20.06.2019 trat die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV) in Kraft. Die Verordnung gilt für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt.

    Die Betreiber solcher Feuerungsanlagen sind gemäß § 6 der 44. BImSchV dazu verpflichtet, die Anlagen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen. Bestandsanlagen sind gemäß § 6 Absatz 2 spätestens bis zum 01.12.2023 zu registrieren.

    Die zuständige Behörde leitet sich nach der Nr. 1.1.1 ff. des Anhangs zur Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO) ab. In Zweifelsfragen steht Ihnen die Untere Immissionsschutzbehörde gerne zur Verfügung.

    Im Sinne einer einheitlichen Anzeige wird der Betreiber der Anlage gebeten, das vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellte Formular zu verwenden und elektronisch auszufüllen.

    Die Untere Immissionsschutzbehörde führt ein Register der Feuerungsanlagen in eigener Zuständigkeit und aktualisiert dieses regelmäßig mindestens jedoch quartalsweise.

    Folgende Informationen werden übermittelt (Legende):

    • FWL - Feuerungswärmeleistung der Anlage in Megawatt
    • Art - Art der Feuerungsanlage (Dieselmotoranlage, Gasturbine, Zweistoffmotoranlage, sonstige Motoranlage, sonstige Feuerungsanlage)
    • Hoehe - Höhe der Emissionsquelle über Gelände
    • B_Stunden - voraussichtliche Zahl der jährlichen Betriebsstunden der Feuerungsanlage
    • B_Last - durchschnittliche Betriebslast der Feuerungsanlage
    • NACE-Code - Tätigkeit nach Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik
    • Beschreibu - verbale Beschreibung des zugehörigen NACE-Codes

    Weitere Informationen