Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 143 - Kröllwitz, Kreuzvorwerk
Das Plangebiet befindet sich zwischen Kreuzvorwerk und Ernst-Grube-Straße im Stadtviertel Kröllwitz. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Bestandsgebäude zu Wohnzwecken und der Errichtung einer Eigentumswohnanlage geschaffen. Es sind Allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 BauNVO, Anlagen für gesundheitliche Zwecke, private Verkehrsflächen und private Grünflächen festgesetzt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 143 hat zwei Änderungen erfahren.
Lage
Kreuzvorwerk / Ernst-Grube-Straße
Inkrafttreten
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 06. Juni 2007 in Kraft getreten.
Die 1. Änderung ist am 25. März 2009 in Kraft getreten.
Die 2. Änderung ist am 14. Januar 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 143 1. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 143, 1. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 143.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 143 2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 143, 2. Änderung ersetzt in seinem Geltungsbereich teilweise den Bebauungsplan Nr. 143, 1. Änderung.
Wichtige Nutzungshinweise
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.
Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.
Zuständiger Fachbereich
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.