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  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 - "Große / Kleine Brauhausstraße"

    Status: Rechtskräftiger Bebauungsplan | Stadtbezirk: Mitte |

    Das Plangebiet befindet sich hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße. Die innerstädtische Brachfläche soll mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut werden. Durch die Neubebauung können die Flächen einer dem zentralen Standort entsprechenden Nutzung zugeführt werden und die historische Stadtstruktur in diesem Bereich ergänzt und wiederhergestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.

    Lage

    Große Brauhausstraße

    zum Stadtplan

     

    Inkrafttreten

    Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 19. Februar 2025 in Kraft getreten. 

    Wichtige Nutzungshinweise

    Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot.

    Für rechtsverbindliche Zwecke wird der Erwerb eines beglaubigten Bebauungsplanauszuges im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtvermessung, Neustädter Passage 18, Frau Albrecht, Telefon: 0345 221-4171 empfohlen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 17. Etage, beraten zu lassen.

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893
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    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.