Wahl-ABC
Erststimme und Zweitstimme
Bei Bundes- und der Landtagswahlen hat jeder Wähler 2 Stimmen. Eine Stimme für den Kreiswahlvorschlag auf der linken Seite des Stimmzettels (Erststimme) und eine Stimme für die Landeswahlvorschläge (Landtagswahl) bzw. für die Landesliste (Bundestagswahl) auf der rechten Seite (Zweitstimme).