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    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Landeswahlvorschlag

    Landeswahlvorschläge sind Wahlvorschläge für die Landtagswahl, die nur von Parteien eingereicht werden dürfen. Welche Personen auf die Landeswahlvorschläge gesetzt werden und in welcher Reihenfolge, bestimmen die Parteien durch ein internes Bewerberaufstellungsverfahren.

    Je nachdem, wie viele Sitze auf einen Landeswahlvorschlag einer Partei (Zweitstimme) entfallen, erhalten diejenigen einen Sitz, die auf dem Landeswahlvorschlag am weitesten oben stehen.

    Die Landeswahlvorschläge müssen von 1000 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Landeswahlvorschläge nachzuweisen.

    Bei Parteien, die

    • am Tage der Bestimmung des Wahltages im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten vertreten sind, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden ist oder
    • an diesem Tag im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten ist, der aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Parteien gewählt worden ist

    genügen an Stelle der 1000 Unterstützungsunterschriften die Unterschriften der jeweiligen Landesleitungen der Parteien.

    Des Weiteren sind im Landeswahlvorschlag eine Vertrauensperson und ein Vertreter anzugeben.

    Ein Bewerber darf zwar nur in einem Landeswahlvorschlag vorgeschlagen werden, die Benennung eines Bewerbers in einem Kreiswahlvorschlag hingegen schließt seine Benennung im Landeswahlvorschlag nicht aus, sofern beide Wahlvorschläge dieselbe Parteibezeichnung führen.