Wahl-ABC
Kreiswahlvorschlag
Bei Bundes- und Landtagswahlen können Einzelbewerber und Kandidaten von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen als Direktkandidaten in einem Wahlkreis antreten. Eine Partei kann je Wahlkreis nur einen Kandidaten aufstellen.
Der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, wird als Wahlkreisvertreter in das jeweilige Parlament entsendet. Ein Wahlkreiskandidat kann aber gleichzeitig auch Listenkandidat (siehe: Landesliste, Landeswahlvorschlag) derselben Partei sein.
Nicht etablierte Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten müssen für ihre Zulassung als Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen zusammen mit dem Wahlvorschlag einreichen.