Wahl-ABC
Kreiswahlvorschlag
Bei Bundes- und Landtagswahlen können Einzelbewerber und Kandidaten von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen als Direktkandidaten in einem Wahlkreis antreten. Eine Partei kann je Wahlkreis nur einen Kandidaten aufstellen.
Der Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, wird als Wahlkreisvertreter in das jeweilige Parlament entsendet. Ein Wahlkreiskandidat kann aber gleichzeitig auch Listenkandidat (siehe: Landesliste, Landeswahlvorschlag) derselben Partei sein.
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl müssen bis zum 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr, Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl bis zum 48. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr beim Kreiswahlleiter (siehe: Wahlleiter) eingereicht werden.
Nicht etablierte Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten müssen für ihre Zulassung als Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen zusammen mit dem Wahlvorschlag einreichen.