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  • Ehrengrabstätten

    Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 30. Mai 2018 eine Richtlinie zum Verfahren der Vergabe sowie Unterhaltung und Pflege von Ehrengrabstätten auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Halle (Saale) beschlossen. Damit möchte die Stadt Halle (Saale) Personen, die sich zu ihren Lebzeiten durch ihr Wirken und Schaffen für die Stadt und über deren Grenzen hinaus in der Öffentlichkeit verdient gemacht haben bzw. deren Andenken in der Öffentlichkeit fortlebt, auch über deren Tod hinaus ein Andenken bewahren.

    Weitere Informationen:

    Die Stadt Halle (Saale) hat einen Beirat eingerichtet, der die Entscheidung des Stadtrates zur Anerkennung einer Ehrengrabstätte vorbereitet. Zu jedem Vorschlag für die Anerkennung einer Grabstätte als Ehrengrabstätte erstellt er eine schriftliche Stellungnahme. Diese Stellungnahme beleuchtet die Tätigkeit des Verstorbenen, die zur Ehrung führen soll.

    Der Beirat hat sich mit Wirkung ab 15.11.2019 eine Geschäftsordnung gegeben.

    Geschäftsordnung

    Das Vorschlagsrecht für die Anerkennung von Grabstätten als Ehrengrabstätten steht jeder Person zu.

    • Herr Harald Bartl
    • Herr Prof. Dr. Klaus Krüger
    • Frau Dr. Gerlinde Kuppe
    • Frau Katrin Lesche
    • Herr Prof. Dr. Friedemann Stengel
    • Frau Dr. Elke Stolze
    • Herr Olaf Korger

    Als Vertretung wurde Frau Christiane Hoene; Herr Prof. Dr. Andreas Ranft, Herr Prof. Dr. Wolfgang Ruf; Frau Dr. Katrin Moeller und Herr Ralf Jacob berufen.

    Die Stadt übernimmt den Unterhalt (Kosten) und die Pflege von Ehrengrabstätten. Eine entsprechende Richtlinie regelt unter anderem die Kennzeichnung der Gräber und die Einrichtung des Beirates geregelt. In der 1. Änderungssatzung wird auf die Ausweisung von Ehrengräbern auf nichtkommunalen Friedhöfen eingegangen.

    Richtlinie

    Adresse:
    Abteilung Friedhöfe
    Liebenauer Straße 118
    06114 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2021172
    Fax: +49 345 2213532

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Fr. Netzer
    Abteilungsleiterin
    Adresse: Liebenauer Straße 118
    06110 Halle (Saale)
    Abteilung: Abteilung Friedhöfe (67.4)
    Telefon: +49 345 2213530
    Fax: +49 345 2213532
    Kontakt per E-Mail: