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  • Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr. 36 „Sonderbaufläche Möbeleinrichtungshaus, Leipziger Chaussee"

    Status: Förmliche Beteiligung | Stadtbezirk: Ost |

    Die Änderung des Flächennutzungsplans, lfd. Nr. 36 „Sonderbaufläche Möbeleinrichtungshaus, Leipziger Chaussee“, erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 3. Änderung „Sondergebiet Möbeleinrichtungshaus“.
    Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes, lfd. Nr. 36, liegt im Stadtbezirk Ost von Halle (Saale) im Stadtteil Kanena/Bruckdorf am südöstlichen Stadtausgang/-eingang in Richtung Leipzig an der Leipziger Chaussee (Bundesstraße 6). 
    Planungsziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit dem Schwerpunkt Möbel durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Möbeleinrichtungshaus. Diese ersetzt die bisherige Darstellung einer gewerblichen Baufläche und anteilig eines eingeschränkten Gewerbegebietes im Flächennutzungsplan.
    Der Stadtrat hatte am 19. Juni 2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (Beschluss Nr. VII/2024/07096).

    Lage

    Leipziger Chaussee

    zum Stadtplan

    Auslegungszeitraum

    Öffentliche Auslegung vom 13.12.2024 bis zum 30.01.2025

    Für Stellungnahmen zu den Planungsunterlagen bitte nachfolgendes PDF-Formular ausdrucken und unterschrieben an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) senden.

    Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Abteilung Stadtplanung, Neustädter Passage 18, 16. Etage, beraten zu lassen.

    Kontaktinformationen

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.