Photovoltaik
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
Mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können Sie einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Bewältigung der Energiekrise leisten. Wichtige Informationen dazu finden Sie unter Halle (Saale) - Händelstadt: Klima, Energie und Mobilität.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung entsprechender Anlagen, die Sie bei der Auswahl eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen sicheren, ökologisch sinnvollen, wirtschaftlich tragfähigen und möglichst auch stadtbildverträglichen Systems unterstützen sollen.
Funktionsweise
- Photovoltaikanlagen - Photovoltaikmodule wandeln mittels Solarzellen auf direktem Weg Lichtenergie der Sonne in elektrische Energie um. Dieser Strom kann unmittelbar genutzt, in Stromspeichern gespeichert oder in das Stromnetz eingespeist werden. Zuvor muss die photoelektrisch erzeugte Gleichspannung über einen Wechselrichter in Wechselspannung umgewandelt werden.
- Solarthermieanlagen - Thermische Solaranlagen dienen vor allem zur Erzeugung von Warmwasser. Eine Umwandlung in elektrischen Strom erfolgt dabei nicht.
Anlagenarten
Dachanlagen - Die Installation von Solarmodulen auf Dächern ist inzwischen weit verbreitet, wobei nicht jede Dachfläche gleichermaßen geeignet ist. Wichtige Kriterien für gute Erträge sind insbesondere Dachausrichtung und Dachneigung. Optimal wäre eine Ausrichtung nach Süden und eine Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad. Für die Ausführung von PV- oder Solarthermieanlagen auf Dächern können grundsätzlich die folgenden Systeme verwendet werden:
- Aufdach-Systeme auf geneigten oder flachen Dächern - Hier werden Solarmodule mittels einer Unterkonstruktion auf eine Dachfläche aufgebracht. Bei flachen und flach geneigten Dächern wird unterschieden zwischen aufgeständerten und eben auf dem Dach aufliegenden Anlagen. Letztere sind in der Regel ästhetisch ansprechender (vgl. PV-Anlagen im Stadtbild), jedoch ist der Stromertrag bei Standardmodulen um bis zu 25 % geringer. Durch spezielle Module, bei denen die Solarzellen in einem vorab definierten Neigungswinkel angeordnet werden, kann dieser Nachteil ausgeglichen werden.
- Indach-Systeme - Bei Indach-Systemen handelt es sich um gebäudeintegrierte PV-Anlagen. Hier werden Solarmodule nicht nachträglich auf das Dach montiert, sondern direkt in dieses integriert. Hierbei handelt es sich nicht um Standardlösungen. In der Regel kommen Indach-Systeme eher bei einer ohnehin vorgesehenen Neueindeckung des Daches in Betracht.
- Photovoltaikziegel - Zur Anwendung auf Dachflächen eignen sich u. U. Photovoltaikziegel, die ebenfalls keine Standardlösung darstellen. Jeder dieser „Ziegel“ verfügt über ein integriertes Solarmodul. Eine mit Photovoltaik-Ziegeln gedeckte Dachfläche fügt sich optisch relativ unauffällig in die umgebende Dachlandschaft ein (vgl. PV-Anlagen im Stadtbild).
- Kombination mit Dachbegründung - Eine Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik- bzw. Solaranlage auf einem Flachdach mit maximal 5° Neigung ist auch möglich und bringt neben der Klimaanpassung weitere Vorteile mit sich. Befindet sich die PV-/Solaranlage auf einem Gründach anstatt auf einem ungeschützten Dach (z. B. mit Bitumendeckung), wird die erste größere Reparatur der Dachanlage deutlich später fällig, da die Vegetationsschicht die Gebäudehülle vor UV-Strahlen, mechanischen Belastungen durch Hagel oder Niederschlag und starken Temperaturschwankungen schützt (vgl. hier). Außerdem dient der Begrünungsaufbau gleichzeitig als wesentliche Auflast zur Windsogsicherung der PV-/Solaranlage, was hohe Punktlasten verhindert und komplizierte Dachdurchdringungen nicht notwendig macht. Zudem wird durch die Regenwasserspeicher- und Verdunstungsmöglichkeiten des Grüns nicht nur die Umgebung bei Hitze gekühlt, sondern auch die PV-/Solaranlage. Durch die geringere Aufheizung der Module erhöhen sich die Leistung und der Stromertrag bei den Anlagen (vgl. hier). Um eine Verschattung der Module zu vermeiden, ist eine extensive Begrünung im Bereich der technischen Anlagen zu empfehlen oder ein regelmäßiger Grünschnitt bei intensiverer Begrünung erforderlich. Wenn PV-/Solaranlagen mit Gründächern kombiniert werden, ist für die Module eine aufgeständerte Bauweise notwendig, die genügend Abstand zwischen Substrat und Modul garantiert. Zudem müssen die Abstände der Modulreihen untereinander, die Modultiefe und die Höhenlage der Module auf die Vegetation abgestimmt werden (vgl. Leitfaden Dachbegrünung).
Fassadenanlagen - Grundsätzlich können Solarmodule statt auf Dachflächen auch senkrecht an (fensterlosen) Außenwänden montiert werden. Auch Inwand-Systeme sind möglich. In der Regel werden hier zur Vermeidung von Blendwirkungen (vgl. Zustimmungserfordernisse bei Miet- und Wohneigentumsobjekten) nur Module mit mattierter Oberfläche (vgl. PV-Anlagen im Stadtbild) zum Einsatz kommen können.
Balkonanlagen - Balkon-PV-Anlagen bieten auch Nutzerinnen und Nutzern von Mehrfamilienhäusern die Möglichkeit, sich mit eigenen Anlagen an der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende zu beteiligen. Dabei werden Solarmodule direkt am Balkongeländer befestigt. Diese Anlagen dürfen eine Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. Zudem müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Technische Nachweise), die Solaranlage beim Netzbetreiber (www.netzhalle.de) angemeldet und bei Mietobjekten in der Regel auch eine Zustimmung der Vermieterin beziehungsweise des Vermieters eingeholt werden (vgl. Zustimmungserfordernisse bei Miet- und Wohneigentumsobjekten).
Freistehende Anlagen - Solarthermieanlagen müssen nicht unmittelbar mit einem Gebäude verbunden sein. Wenn Ihr Grundstück entsprechende Möglichkeiten bietet, können Sie durchaus über PV-Installationen in Form von Carport-Dächern (idealerweise mit integrierter E-Ladesäule), Terrassendächern oder Überdeckungen von Nebenanlagen (Mülltonnenstellplätze etc.) nachdenken. Zudem empfiehlt es sich unter gestalterischen Gesichtspunkten, vorzugsweise Dächer von untergeordneten Gebäuden und Gebäudeteilen für die Installation zu nutzen (vgl. PV-Anlagen im Stadtbild).
Alternative: Gemeinschaftsanlagen - Falls Sie selbst an Ihrem Haus oder Grundstück in absehbarer Zeit keine PV-Technik installieren wollen, können Sie sich unter Nachhaltig investieren in Halle (Saale) und in die Region | SWH.EVH gern über Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung an Großflächenanlagen informieren und auf diesem Weg einen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten.
Anlagengröße
Selbstverständlich ist die Anlagengröße zunächst abhängig von dem verfügbaren Flächenangebot. Zu beachten ist aber auch die Leistung der zu verbauenden Solarmodule unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen vor Ort (Dachausrichtung, Dachneigung, Verschattungseffekte etc.). Insbesondere bei thermischen Solaranlagen empfiehlt es sich zudem, die Dimensionierung der Anlage an den zu erwartenden Haushaltsverbrauch anzupassen. In Abhängigkeit von der Marktlage gilt dieses in vielen Fällen sinngemäß auch für PV-Anlagen (vgl. Kosten und Amortisation).
Förderung - Eine Förderung von PV- und Solarthermieanlagen kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Informationen zu den derzeit gültigen Förderkonditionen der KfW-Bankengruppe finden Sie unter Photovoltaik einbauen mit staatlicher Förderung | KfW.
Weiterführende Informationen zu Fördermöglichkeiten im Hinblick auf energieeffiziente Gebäude finden Sie hier.
EEG-Einspeisevergütung - PV-Anlagen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Vergütung entsprechend den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten. Die Vergütung ist u. A. abhängig von der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmezeitpunkt sowie der Einspeiseart und wird für die Dauer von bis zu 20 Jahren gewährt. Die Auszahlung erfolgt durch den zuständigen Stromnetzbetreiber (in Halle: Energieversorgung Halle Netz GmbH).
Kosten und Amortisation - Angesichts der Marktlage sind belastbare Aussagen sowohl zu den Anschaffungskosten als auch zu möglichen Einsparungen durch Nutzung von PV- und Solartechnik derzeit kaum möglich.
Unabhängig davon sind bei der Planung und Umsetzung eine Reihe von individuellen Einflussfaktoren zu berücksichtigen, die für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Investition von entscheidender Bedeutung sein können. Dazu zählen zum Beispiel:
- die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf Ausrichtung und Neigungswinkel der Solarmodule (unter Berücksichtigung etwaiger Verschattungseffekte durch Bäume oder benachbarte Bauten)
- bei ausschließlichem Eigenverbrauch (insbesondere bei thermischen Solaranlagen) der im Haushalt tatsächlich anfallende Bedarf
- optionale Anlagenerweiterungen um Batteriespeicher und Wärmepumpen (inklusive dazugehöriger Installationen)
- die Berücksichtigung laufender Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie etwaiger Reparaturaufwendungen
- der mit zunehmender Lebensdauer der PV-Anlage abnehmende Wirkungsgrad der Module
- die Pflicht, Einnahmen aus dem Stromverkauf zu versteuern (nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater)
- etwaige Aufwendungen für zusätzliche PV-Anlagenversicherungen (nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gebäudeversicherung).
PV-Anlagen im Stadtbild - Photovoltaik- und Solarmodule wirken sich – abgesehen von wenigen designorientierten Indach- und Inwand-Lösungen – üblicherweise nicht positiv auf das Erscheinungsbild von Straßen- und Platzräumen aus. Im günstigsten Fall können die Anlagen so angeordnet werden, dass sie aus wichtigen Blickrichtungen nicht oder kaum wahrnehmbar sind. Wenn das nicht möglich ist, werden die Anlagen optisch meist als beeinträchtigend empfunden.
Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten, die optische Wirkung der Anlagen durch eine auf den konkreten Standort abgestimmte Planung deutlich zu verbessern. Dazu zählen etwa:
- die Auswahl von Solarmodulen mit matter statt glänzender Oberfläche
- die Verwendung von Modulen, die farblich an die umgebenden Dach- beziehungsweise Fassadenflächen angepasst sind
- die Anwendung von rahmenlosen Modulen oder von solchen mit angepasster Rahmenfarbe
- die Verlegung von Modulen in möglichst geringer Aufbauhöhe (ggf. Indach- oder Inwand-Systeme) in einer an das umgebende Bauteil angepassten Geometrie
Anregungen für gestalterisch verträgliche Anlagenplanungen finden Sie hier.
Gern können Sie sich zu Ihrem konkreten Projekt auch durch die zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung beraten lassen. Bei nicht denkmalgeschützten Objekten, die ca. 86 % des Gebäudebestandes in der Stadt Halle (Saale) umfassen, stehen Ihnen unter planen@halle.de die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilungen gern für Rückfragen zur Verfügung.
Soweit es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt handelt (vgl. Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt.de) sowie Genehmigungspflichten nach dem Denkmalschutzgesetz können Sie sich unter
denkmalschutz@halle.de gern an die Abteilung Denkmalschutz wenden.
Genehmigungspflichten nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - Mit Ausnahme von Hochhäusern sowie von Anlagen im Außenbereich [vgl. § 35 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)] besteht für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, die auf Schrägdächern, Flachdächern oder an Hausfassaden angebracht werden sollen, im Land Sachsen-Anhalt keine bauordnungsrechtliche Genehmigungspflicht (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 3a der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. § 60 Abs. 5 BauO LSA).
Genehmigungspflichten nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - Das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schließt die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf Dächern nicht generell aus. Vor der Installation ist jedoch ein denkmalrechtliches Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, mit dem auf die Minimierung von optischen und substanziellen Beeinträchtigungen hingewirkt werden soll.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein genereller Vorrang von Belangen des Klimaschutzes gegenüber solchen des Denkmalschutzes nicht besteht. Beide Rechtsgüter genießen Verfassungsrang, so dass ein angemessener Interessenausgleich stets nur auf dem Weg einer Einzelfallprüfung erfolgen kann. Grundlage für diese Prüfung ist neben dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) eine durch die Staatskanzlei – Ministerium für Kultur eigens erlassene Richtlinie, in der die denkmalpflegerischen Anforderungen an PV- und Solarthermieanlagen landeseinheitlich geregelt sind.
In Verbindung mit den Beratungsangeboten (vgl. PV-Anlagen im Stadtbild) führt dieses häufig zum Erfolg. So konnten durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) im Zeitraum 2020 bis 2022 ca. 80 % der Anträge auf Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen unter Berücksichtigung der laut Gesetz nachzuweisenden Eingriffsminimierung denkmalrechtlich genehmigt werden.
Das für das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren erforderliche Formular finden Sie hier.
Genehmigungspflichten nach städtischen Satzungen - Auch die städtischen Satzungen (Sanierungssatzungen, Entwicklungssatzung Heide-Süd sowie alle Erhaltungssatzungen) stehen der Errichtung von Solardächern nicht grundsätzlich entgegen. Im Geltungsbereich dieser Satzungen unterliegt jedoch die Errichtung von PV- und Solarthermieanlagen auf Dächern und an Fassaden ebenfalls einer Genehmigungspflicht, die sich in diesem Fall – abweichend von den Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes – ausnahmsweise nicht auf „mobile“ Anlagen an Balkonbrüstungen erstreckt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Halle (Saale) - Händelstadt: Sanierung. (Zu individuellen Beratungsangeboten vgl. PV-Anlagen im Stadtbild).
Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers - Unabhängig davon, ob Photovoltaikanlagen Strom nur für den Eigenverbrauch erzeugen oder auch überschüssige Strommengen in das örtliche Netz einspeisen sollen, bedarf es einer Prüfung und Freigabe des örtlichen zuständigen Stromnetzbetreibers. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet diesen Stromnetzbetreiber (in Halle: Energieversorgung Halle Netz GmbH) zum Netzanschluss der Anlage, zur Stromabnahme sowie –verteilung und zur Auszahlung der Förderung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die technischen Anforderungen des Netzbetreibers eingehalten werden, das PV-System von einem ausgewiesenen Fachbetrieb installiert wird und die Inbetriebnahme unter Anwesenheit von Fachpersonal des Installationsbetriebes erfolgt.
Dementsprechend ist vor der Installation von PV-Anlagen eine Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Gegebenenfalls werden Sie dabei von Ihrem ausführenden Installationsbetrieb unterstützt. Nähere Informationen erhalten Sie unter kundencenter@netzhalle.de.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 600 W können unter bestimmten Umständen, und sofern die Kundenanlage dafür technisch geeignet ist und bestenfalls vorab von einer Fachfirma dahingehend geprüft wurde, ohne Installationsfachbetrieb in Betrieb genommen werden (vgl. VDE AR N 4105:2018-11 z.B. vorhandene, spezielle Energiesteckdose für die Einspeisung). Auch diese Anlagen sind vorab anmeldepflichtig.
Einhaltung technischer Vorschriften - Selbstverständlich sind bei der Installation von PV- oder Solarthermieanlagen eine Reihe technischer Anforderungen zu beachten. Zudem dürfen die Anlagen nur von ausgewiesenen Fachbetrieben errichtet und in Betrieb genommen werden.
- statisch-konstruktive Anforderungen - Vor dem Aufbringen von Solarmodulen auf Dachflächen sollte unbedingt überprüft werden, ob die Dachkonstruktion geeignet ist, die damit verbundenen zusätzlichen Lasten aufzunehmen.
- Normierung nach VDE - Mit der Normierung nach VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.) wurden zentrale Rahmenbedingungen definiert, um die Qualität von PV-Modulen klassifizieren zu können. Über die VDE werden Bauartzulassungen erteilt sowie PV-Elemente geprüft und zertifiziert (vgl. VDE - die Technologie-Organisation).
Vermeidung von Brandrisiken - Grundsätzlich stellen Photovoltaikanlagen gegenüber anderen technischen Anlagen kein besonders erhöhtes Brandrisiko dar. Vorsicht ist jedoch trotzdem geboten, da sich die Anlagen nicht einfach abschalten lassen. Solange Licht auf die Module fällt, produzieren sie Strom. Auch wenn der Wechselstrom spannungsfrei geschaltet wird, bleibt von den Modulen bis zum Freischalter Gleichspannung bestehen. Nähere Informationen zur Bewertung des Brandrisikos an Photovoltaikanlagen und zur Erstellung von Sicherheitskonzepten zur Risikominimierung erhalten Sie bei entsprechend spezialisierten Sachverständigen.
Grundsätzlich werden im Sinne der Risikominimierung beziehungsweise zur Schadensbegrenzung folgende Maßnahmen empfohlen:
- Anbringung eines Feuerwehrschalters, mit dem die energieführende Leitung per Knopfdruck unterbrochen werden kann
- Anbringung eines gut sichtbaren Warnschildes oder eines Feuerwehraufklebers
- Anbringung eines Feuerwehreinsatzplans mit Kennzeichnung der Standorte von Elementen der PV-Anlage
Besondere Vorsicht ist im Übrigen geboten, wenn Elemente der PV-Anlagen (Module, Wechselrichter, Speicher und Unterverteilungen) von Hochwasser gefährdet sein könnten.
Regelungen des Straßenrechts - Soweit Solaranlagen öffentlich gewidmete Verkehrsflächen insbesondere an Balkonen oder Fassaden überragen würden, ist zu beachten, dass eine Überbauung von öffentlichen Straßenraum grundsätzlich einer Genehmigung bedarf. Der Gebäudeeigentümer kann für sein Gebäude eine Einzelfallprüfung für eine straßenrechtliche Gestattung durch den Straßenbaulastträger bei der hierfür zuständigen Abteilung Straßenverwaltung des Fachbereichs Mobilität der Stadt Halle (Saale) beantragen.
Anmeldung beim Finanzamt - Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage mit Einspeisung in das Netz des örtlichen Stromversorgungsunternehmens gilt als Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Diese muss spätestens nach einem Monat beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
Registrierung im Marktstammdatenregister - Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland. Erfasst werden müssen in diesem Register u. A. Stromerzeugungsanlagen aller Art (auch Balkonkraftwerke oder Netzersatzanlagen), Stromspeicher und auch Marktakteure (Anlagenbetreiber, etc.). Die Meldungen müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem eingetretenen Ereignis (Erstinbetriebnahme, Änderung, Stilllegung, etc.) erfolgt sein. Das Online-Portal und weitere Hinweise zur Registrierung finden Sie im Marktstammregister.
Zustimmungserfordernisse bei Miet- und Wohneigentumsobjekten - Sofern Sie eine PV-Anlage an einem Mietobjekt installieren möchten, benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Zustimmung Ihrer Vermieterin beziehungsweise Ihres Vermieters. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist üblicherweise ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.
Gegebenenfalls sollten Sie sich auch mit Ihrer Nachbarschaft ins Benehmen setzen, soweit deren Interessen zum Beispiel durch eine von Solarmodulen ausgehende Blendwirkung beeinträchtigt werden könnten.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216354
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen