Wahl-ABC
Bürger der Europäischen Union
Unionsbürger sind Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Haben diese Ihren Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale), können sie an der Wahl des Stadtrates und an der Direktwahl des Oberbürgermeisters (Kommunalwahlen) teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe: Aktives Wahlrecht) gilt das Wahlrecht für Unionsbürger in der Stadt Halle (Saale) auch für die Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl).
Für die Kommunalwahlen werden Unionsbürger mit Hauptwohnsitz Halle (Saale) automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, d. h. sie sind bei Vorliegen aller anderen Wahlrechtsvoraussetzungen (siehe: Aktives Wahlrecht) ohne ihr Zutun wahlberechtigt.