Wahl-ABC
Barrierefreies Wählen
Einen Hinweis, ob ein Wahllokal barrierefrei ist, erhält der Wähler mit der ihm im Vorfeld der Wahl zugesandten Wahlbenachrichtigung.
Eine Übersicht, welche Wahlräume zur nächsten Wahl barrierefrei zugänglich sind, ist ca. 4 Wochen vor Wahlbeginn auf dem Stadtportal hinterlegt.
Ist der Wahlraum, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist, nicht als barrierefrei gekennzeichnet, so hat er die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Wenn er einen Wahlschein beantragt, kann er auch in einem anderen, barrierefreien Wahlraum des Wahlkreises (bei Landtags- und Bundestagswahlen) bzw. des Wahlbereiches (bei Kommunalwahlen), in dem der Wahlraum liegt, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, sein Wahlrecht ausüben.
Personen mit einer Sehbehinderung können im Vorfeld der Landtags-, Bundes- und Europawahlen beim Blinden- und Sehbehinderten Verband eine Stimmzettelschablone bestellen. Die Kontaktdaten werden im Vorfeld einer jeden Wahl mit der Wahlbenachrichtigung bekannt gegeben.