• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Barrierefreies Wählen

    Einen Hinweis, ob ein Wahllokal barrierefrei ist, erhält der Wähler mit der ihm im Vorfeld der Wahl zugesandten Wahlbenachrichtigung.

    Eine Übersicht, welche Wahlräume zur nächsten Wahl barrierefrei zugänglich sind, ist ca. 4 Wochen vor Wahlbeginn auf dem Stadtportal hinterlegt. 

    Ist der Wahlraum, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist, nicht als barrierefrei gekennzeichnet, so hat er die Möglichkeit per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Wenn er einen Wahlschein beantragt, kann er auch in einem anderen, barrierefreien Wahlraum des Wahlkreises (bei Landtags- und Bundestagswahlen) bzw. des Wahlbereiches (bei Kommunalwahlen), in dem der Wahlraum liegt, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, sein Wahlrecht ausüben.

    Personen mit einer Sehbehinderung können im Vorfeld der Landtags-, Bundes- und Europawahlen beim Blinden- und Sehbehinderten Verband eine Stimmzettelschablone bestellen. Die Kontaktdaten werden im Vorfeld einer jeden Wahl mit der Wahlbenachrichtigung bekannt gegeben.