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  • Wahl-ABC

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Nächst festgestellte Bewerber

    Bei Verhältniswahlen mit Wahlvorschlägen über Bewerberlisten (Bundes-, LandeslistenLandeswahlvorschläge oder Kommunalwahlvorschläge) werden auf einem Wahlvorschlag einer Partei, einer Wählergruppe oder sonstigen politischen Vereinigung mehrere Kandidaten aufgelistet, die entweder anhand ihres Listenplatzes (wenn eine von der jeweiligen Partei aufgestellte Bewerberliste gewählt wird) oder anhand ihrer errungenen Stimmenzahl (wie bei der Stadtratswahl) in das jeweilige Parlament gewählt werden.

    Scheidet nun einer der gewählten Bewerber aus dem Parlament aus, so ist dieser Sitz wieder durch einen Vertreter der entsprechenden Partei, Wählergruppe oder sonstigen politischen Vereinigung zu besetzen.

    Der Sitz geht an den Bewerber, der bei der Wahl nicht die erforderliche Stimmenzahl erreicht hat, um einen der durch die Partei zu besetzenden Sitze zu bekommen, jedoch von den übrigen Bewerbern auf diesem Wahlvorschlag die meisten Stimmen erhalten hat.