Wahl-ABC
Ausübung des Wahlrechts
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um wahlberechtigt zu sein, ist unter „Aktives Wahlrecht“ nachzulesen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem er seine Hauptwohnung hat.
Wer in einem anderen Wahlbezirk wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen.
Aber auch mit einem Wahlschein ist die Wahlfreiheit des Wahlbezirks auf die jeweilige Wahlgebietseinteilung beschränkt.
Während man sich bei der Europawahl einen der Wahlbezirke im gesamten Stadtgebiet aussuchen kann, ist man bei der Bundestags- oder Landtagswahl auf den Wahlkreis beschränkt, in dem die eigene Wohnung liegt. Ähnlich verhält es sich bei der Stadtratswahl, auch da kann man nur in einem Wahlbezirk des Wahlbereichs wählen, in dem man wohnt.
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss Briefwahlunterlagen beantragen. Neben dem Stimmzettel, dem Merkblatt und den amtlichen Umschlägen gehört dazu auch ein Wahlschein.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.