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    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wahlberechtigt zu sein?
    Was versteht man unter passivem Wahlrecht?
    Was erfasst die Wahlstatistik?

    Diese und andere Fragen soll das vorliegende alphabetische Stichwortverzeichnis kurz und prägnant klären und so zum besseren Verständnis des Wahlablaufs und der gesetzlichen Regelungen führen.

    Die Informationen sind speziell für die Wahlen in der Stadt Halle (Saale) zugeschnitten.

    Ausübung des Wahlrechts

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um wahlberechtigt zu sein, ist unter „Aktives Wahlrecht“ nachzulesen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem er seine Hauptwohnung hat.

    Wer in einem anderen Wahlbezirk wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen.

    Aber auch mit einem Wahlschein ist die Wahlfreiheit des Wahlbezirks auf die jeweilige Wahlgebietseinteilung beschränkt. 

    Während man sich bei der Europawahl einen der Wahlbezirke im gesamten Stadtgebiet aussuchen kann, ist man bei der Bundestags- oder Landtagswahl auf den Wahlkreis beschränkt, in dem die eigene Wohnung liegt. Ähnlich verhält es sich bei der Stadtratswahl, auch da kann man nur in einem Wahlbezirk des Wahlbereichs wählen, in dem man wohnt.    

    Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss Briefwahlunterlagen beantragen. Neben dem Stimmzettel, dem Merkblatt und den amtlichen Umschlägen gehört dazu auch ein Wahlschein.

    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.