Fördermöglichkeiten
Verantwortlich sind die jeweils zuständigen Dienstleistungszentren und Fachbereiche, die Zuschüsse auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien ausreichen. Diese enthalten Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung durch die Stadt, insbesondere zum Zuwendungszweck und -empfängerkreis sowie zum Antragsverfahren.
Stärkung von Halle-Neustadt
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen zur Eigeninitiative und zum Engagement im Fördergebiet „Soziale Stadt“ Neustadt. Diese Aktivitäten verfolgen auch das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft die Aufwertung des Stadtteillebens sowie der Stadtteilkultur zu befördern.
zuständige Stelle: Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
zuwendungsberechtigt sind: natürliche oder juristische Personen
Stärkung der Silberhöhe
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen zur Eigeninitiative und zum Engagement im Fördergebiet „Soziale Stadt“ Silberhöhe. Diese Aktivitäten verfolgen auch das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft die Aufwertung des Stadtteillebens sowie der Stadtteilkultur zu befördern.
zuständige Stelle: Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
zuwendungsberechtigt sind: natürliche oder juristische Personen
Unterstützung umweltfreundlicher Mobilität
Die Stadt Halle (Saale) leitet auf Grundlage der Förderrichtlinie des Landes Zuwendungen an Verkehrsunternehmen weiter. Ziel ist, den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und für eine ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung und Nachweisführung zu sorgen.
zuständige Stelle: Fachbereich Mobilität
zuwendungsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen
Förderung begrünter Dächer, Fassaden und Höfe
Die Stadt schafft Anreize für die Einwohnerschaft, selbst die Initiative zur Begrünung von Fassaden, Dächern oder Höfen zu ergreifen. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern und das Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner zu steigern.
zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Klimaschutz
zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
Antragsformular (pdf)
Stärkung der Demokratie in den Quartieren
Die Stadt Halle (Saale) fördert Projekte, die das Miteinander der Menschen in den Stadtteilen fördern, das ehrenamtliche Engagement unterstützen und Gestaltungsräume für bürgerschaftliches Engagement bieten. Förderfähig sind die Umsetzung von Ideen, Aktionen und Maßnahmen, die beispielsweise Einwohnerdialoge fördern, sich für ein tolerantes Zusammenleben und kulturelle Vielfalt im Quartier einsetzen oder zur Prävention von Radikalisierungsprozessen beitragen.
zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie
zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Halle (Saale)
Antragsformular (pdf)
Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements
Die Stadt Halle (Saale) fördert bürgerschaftliches Engagement mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
zuwendungsberechtigt sind: ehrenamtlich Tätige
Förderung entwicklungspolitischer Bildungs- und Informationsarbeit
Die Stadt fördert Projekte, die das Ziel der Information und der Bildung der Einwohnerinnen und Einwohner zu entwicklungspolitischen Themen haben. Die Projekte müssen die Herstellung eines gerechten Welthandels und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern der Welt unterstützen. Förderfähig sind Projekte wie Informationsveranstaltungen, Diskussionen, Filmvorführungen und Aktionstage.
zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie
zuwendungsberechtigt sind: entwicklungspolitischaktive Vereine, Initiativen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale)
Antragsformular (pdf)
Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Die Stadt fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Vorhaben, die zum Abbau von Homo- und Transphobie beitragen.
zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie
zuwendungsberechtigt sind: eingetragene gemeinnützige Vereine und natürliche Personen, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben
Antragsformular (pdf)
Anlagen zum Antrag:
Entfernung illegaler Graffiti
Ziel ist es, durch die dauerhafte Entfernung illegaler Graffiti an baulichen Anlagen das Stadtbild zu verbessern.
zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des Privatrechts
Förderung der freien Jugendhilfe
Die Stadt fördert unter anderem Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
zuständige Stelle: Fachbereich Bildung
zuwendungsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, welche im Sinne des SGB VIII tätig sind
Förderung von Angeboten für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen
Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zeitlich befristeter dezentraler Jugendbüros in der Stadt Halle (Saale).
zuständige Stelle: Fachbereich Bildung
zuwendungsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe
Förderung und Stabilisierung des Kleingartenwesens
Die Stadt Halle (Saale) gewährt auf der Grundlage der Richtlinie Zuwendungen für die Förderung und die Stabilisierung des Kleingartenwesens. Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Gemeinschaftseinrichtungen innerhalb bestehender Kleingartenanlagen.
zuständige Stelle: Fachbereich Umwelt
zuwendungsberechtigt sind: Kleingartenvereine mit Sitz in Halle (Saale)
Antragsformular (pdf)
Förderung der freien Kulturarbeit
Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Förderung kultureller, künstlerischer und soziokultureller Vorhaben in Halle (Saale), die unter anderem von besonderem Interesse für die Stadt sind und eine Ergänzung zum städtischen Kulturangebot darstellen.
zuständige Stelle: Fachbereich Kultur
zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
Dienstleistung und Online-Antrag
Ausstellungsvergütung
Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Vergütung professioneller Künstlerinnen und Künstler für deren Präsentation (Ausstellung) ihrer Kunstwerke im Ratshof, in der Konzerthalle Ulrichskirche, im Stadtmuseum Halle, im Stadtarchiv Halle sowie in der Stadtbibliothek Halle.
zuständige Stelle: Fachbereich Kultur
zuwendungsberechtigt sind: professionelle Künstlerinnen und Künstler
Zulassung von Lernanbietern und Durchführung zusätzlicher außerschulischer Lernförderung
Mit der Richtlinie wird das Ziel verfolgt, Abläufe der Beantragung, Bewilligung und Durchführung der außerschulischen zusätzlichen Lernförderung transparent zu machen, deren Ausgestaltung und Umsetzung qualitativ zu sichern und zu verbessern sowie u.a. die Zulassung als Lernanbieter zu regeln.
zuständige Stelle: Geschäftsbereich Bildung und Soziales
zuwendungsberechtigt sind: leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die die Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Saale) verbessern, bürgerschaftliches Engagement unterstützen und Bildung und Integration aller Interessierten vor Ort fördern.
zuständige Stelle: Fachbereich Soziales
zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
Förderung des Sports
Die Sportförderung erstreckt sich auf die im Sportprogramm der Stadt formulierten sportpolitischen Leitlinien und orientiert sich dabei an einer bedarfsgerechten Vereins- und Sportartenentwicklung, auf Aktivitäten im Breiten-, Behinderten- und Wettkampfsport sowie auf den Betrieb und die Unterhaltung von Vereinssportstätten.
zuständige Stelle: Fachbereich Sport
zuwendungsberechtigt sind: eingetragene gemeinnützige Sportvereine sowie Sportfachverbände des Landessportbunds Sachsen-Anhalt e.V. oder des Deutschen Olympischen Sportbunds e.V.
Dienstleistung und Online-Antrag
Antragsformular (Excel)
Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen
Die Stadt Halle (Saale) fördert städtepartnerschaftliche und städtefreundschaftliche Beziehungen, zum Beispiel Bürgerreisen, Schüleraustausche und Projekte, die die städtepartnerschaftlichen Beziehungen vertiefen.
zuständige Stelle: Team Repräsentation / Protokoll / Städtepartnerschaften
zuwendungsberechtigt sind: Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen
Antragsformular (pdf)
Schutz von Natur und Umwelt
Die Stadt Halle (Saale) fördert Projekte des Umwelt- und Naturschutzes, die einen Mehrwert für die Stadt darstellen. Dazu gehören vor allem Projekte zum Erhalt der Biodiversität, dem Zurückdrängen von invasiven Neophyten, der Förderung eines umwelt- und ressourcenschonenden Konsumverhaltens sowie zur Förderung der Umwelterziehung und der Umweltberatung.
zuständige Stelle: Fachbereich Umwelt
zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des Privatrechts
Stärkung des innerstädtischen Zentrums
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kommunale und private Aktivitäten. Diese Aktivitäten verfolgen auch das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft die Stärkung des innerstädtischen Zentrums voranzubringen.
zuständige Stelle: Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
zuwendungsberechtigt sind: natürliche oder juristische Personen
Fördermöglichkeiten Dritter
Verschiedene Unterstützungsfonds fördern Projekte, die sich Geflüchteten widmen. Auf Antrag wird finanzielle Unterstützung unter anderem für Sachkosten, Lern- und Sprachmaterialien oder Fahrtkosten gewährt.
Förderung Energieberatung
Bereits seit 2017 besteht zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. (VZSA) eine Kooperation zum Energiesparen und Klimaschutz in privaten Haushalten. Die Stadt übernimmt den Eigenanteil für Energie-Checks der Verbraucherzentrale und ermöglicht Hallenserinnen und Hallensern somit, auch dieses Beratungsangebot kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Förderung Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
Mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können Hallenserinnen und Hallenser einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Bewältigung der Energiekrise leisten. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 2020 den Kauf neuer Lastenräder und Elektro-Lastenräder. Als Kundin oder Kunde der EVH GmbH, können Hallenserinnen und Hallenser für eine Kaution von 100 Euro, eine Woche ein Elektro-Lastenrad kostenfrei testen.