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  • Fördermöglichkeiten

    Die Stadt unterstützt Projekte und Vorhaben in vielen Bereichen. Grundlage für die Förderung bilden verschiedene Förderrichtlinien.

    Verantwortlich sind die jeweils zuständigen Dienstleistungszentren und Fachbereiche, die Zuschüsse auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien ausreichen. Diese enthalten Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung durch die Stadt, insbesondere zum Zuwendungszweck und -empfängerkreis sowie zum Antragsverfahren.

    Stärkung von Halle-Neustadt

    Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen zur Eigeninitiative und zum Engagement im Fördergebiet „Soziale Stadt“ Neustadt. Diese Aktivitäten verfolgen auch das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft die Aufwertung des Stadtteillebens sowie der Stadtteilkultur zu befördern.

    zuständige Stelle: Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche oder juristische Personen

    Richtlinie

    Stärkung der Silberhöhe

    Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen zur Eigeninitiative und zum Engagement im Fördergebiet „Soziale Stadt“ Silberhöhe. Diese Aktivitäten verfolgen auch das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft die Aufwertung des Stadtteillebens sowie der Stadtteilkultur zu befördern.

    zuständige Stelle: Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche oder juristische Personen

    Richtlinie

    Unterstützung umweltfreundlicher Mobilität

    Die Stadt Halle (Saale) leitet auf Grundlage der Förderrichtlinie des Landes Zuwendungen an Verkehrsunternehmen weiter. Ziel ist, den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und für eine ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung und Nachweisführung zu sorgen.

    zuständige Stelle: Fachbereich Mobilität

    zuwendungsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen

    Satzung

    Förderung begrünter Dächer, Fassaden und Höfe

    Die Stadt schafft Anreize für die Einwohnerschaft, selbst die Initiative zur Begrünung von Fassaden, Dächern oder Höfen zu ergreifen. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern und das Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner zu steigern.

    zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Klimaschutz

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts

    Richtlinie

    Antragsformular (pdf)

    weitere Informationen

    Stärkung der Demokratie in den Quartieren

    Die Stadt Halle (Saale) fördert Projekte, die das Miteinander der Menschen in den Stadtteilen fördern, das ehrenamtliche Engagement unterstützen und Gestaltungsräume für bürgerschaftliches Engagement bieten. Förderfähig sind die Umsetzung von Ideen, Aktionen und Maßnahmen, die beispielsweise Einwohnerdialoge fördern, sich für ein tolerantes Zusammenleben und kulturelle Vielfalt im Quartier einsetzen oder zur Prävention von Radikalisierungsprozessen beitragen.

    zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Halle (Saale)

    Richtlinie

    Antragsformular (pdf)

    Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements

    Die Stadt Halle (Saale) fördert bürgerschaftliches Engagement mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

    zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung

    zuwendungsberechtigt sind: ehrenamtlich Tätige

    Richtlinie

    weitere Informationen

    Förderung entwicklungspolitischer Bildungs- und Informationsarbeit

    Die Stadt fördert Projekte, die das Ziel der Information und der Bildung der Einwohnerinnen und Einwohner zu entwicklungspolitischen Themen haben. Die Projekte müssen die Herstellung eines gerechten Welthandels und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern der Welt unterstützen. Förderfähig sind Projekte wie Informationsveranstaltungen, Diskussionen, Filmvorführungen und Aktionstage.

    zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie

    zuwendungsberechtigt sind: entwicklungspolitischaktive Vereine, Initiativen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle (Saale)

    Richtlinie

    Antragsformular (pdf)

    Gleichberechtigung von Frauen und Männern

    Die Stadt fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Vorhaben, die zum Abbau von Homo- und Transphobie beitragen.

    zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Integration und Demokratie

    zuwendungsberechtigt sind: eingetragene gemeinnützige Vereine und natürliche Personen, die sich zu einer Initiative zusammengeschlossen haben

    Richtlinie

    Antragsformular (pdf)

    Anlagen zum Antrag:

    Kurzbeschreibung

    Finanzierungsplan

    Personalkostenblatt

    Vergütungstabelle

    Zeichnungsbefugnis

    Entfernung illegaler Graffiti

    Ziel ist es, durch die dauerhafte Entfernung illegaler Graffiti an baulichen Anlagen das Stadtbild zu verbessern.

    zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des Privatrechts

    Richtlinie

    Dienstleistung

    Förderung der freien Jugendhilfe

    Die Stadt fördert unter anderem Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

    zuständige Stelle: Fachbereich Bildung

    zuwendungsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, welche im Sinne des SGB VIII tätig sind

    Richtlinie

    weitere Informationen

     

    Förderung von Angeboten für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen

    Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zeitlich befristeter dezentraler Jugendbüros in der Stadt Halle (Saale).

    zuständige Stelle: Fachbereich Bildung

    zuwendungsberechtigt sind: Träger der freien Jugendhilfe

    Richtlinie

    Förderung und Stabilisierung des Kleingartenwesens

    Die Stadt Halle (Saale) gewährt auf der Grundlage der Richtlinie Zuwendungen für die Förderung und die Stabilisierung des Kleingartenwesens. Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Gemeinschaftseinrichtungen innerhalb bestehender Kleingartenanlagen.

    zuständige Stelle: Fachbereich Umwelt

    zuwendungsberechtigt sind: Kleingartenvereine mit Sitz in Halle (Saale)

    Richtlinie

    Antragsformular (pdf)

    weitere Informationen

    Förderung der freien Kulturarbeit

    Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Förderung kultureller, künstlerischer und soziokultureller Vorhaben in Halle (Saale), die unter anderem von besonderem Interesse für die Stadt sind und eine Ergänzung zum städtischen Kulturangebot darstellen.

    zuständige Stelle: Fachbereich Kultur

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts

    Richtlinie

    Dienstleistung und Online-Antrag

    weitere Informationen

     

    Ausstellungsvergütung

    Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Vergütung professioneller Künstlerinnen und Künstler für deren Präsentation (Ausstellung) ihrer Kunstwerke im Ratshof, in der Konzerthalle Ulrichskirche, im Stadtmuseum Halle, im Stadtarchiv Halle sowie in der Stadtbibliothek Halle.

    zuständige Stelle: Fachbereich Kultur

    zuwendungsberechtigt sind: professionelle Künstlerinnen und Künstler

    Richtlinie

    Zulassung von Lernanbietern und Durchführung zusätzlicher außerschulischer Lernförderung

    Mit der Richtlinie wird das Ziel verfolgt, Abläufe der Beantragung, Bewilligung und Durchführung der außerschulischen zusätzlichen Lernförderung transparent zu machen, deren Ausgestaltung und Umsetzung qualitativ zu sichern und zu verbessern sowie u.a. die Zulassung als Lernanbieter zu regeln.

    zuständige Stelle: Geschäftsbereich Bildung und Soziales

    zuwendungsberechtigt sind: leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Richtlinie

    Dienstleistung und Antragsformulare

    Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit

    Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die die Lebenssituation der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Halle (Saale) verbessern, bürgerschaftliches Engagement unterstützen und Bildung und Integration aller Interessierten vor Ort fördern.

    zuständige Stelle: Fachbereich Soziales

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts

    Richtlinie

    Dienstleistung und Antragsformular (pdf)

    Förderung des Sports

    Die Sportförderung erstreckt sich auf die im Sportprogramm der Stadt formulierten sportpolitischen Leitlinien und orientiert sich dabei an einer bedarfsgerechten Vereins- und Sportartenentwicklung, auf Aktivitäten im Breiten-, Behinderten- und Wettkampfsport sowie auf den Betrieb und die Unterhaltung von Vereinssportstätten.

    zuständige Stelle: Fachbereich Sport

    zuwendungsberechtigt sind: eingetragene gemeinnützige Sportvereine sowie Sportfachverbände des Landessportbunds Sachsen-Anhalt e.V. oder des Deutschen Olympischen Sportbunds e.V.

    Richtlinie

    Dienstleistung und Online-Antrag

    Antragsformular (Excel)

    Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen

    Die Stadt Halle (Saale) fördert städtepartnerschaftliche und städtefreundschaftliche Beziehungen, zum Beispiel Bürgerreisen, Schüleraustausche und Projekte, die die städtepartnerschaftlichen Beziehungen vertiefen.

    zuständige Stelle: Team Repräsentation / Protokoll / Städtepartnerschaften

    zuwendungsberechtigt sind: Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen

    Richtlinie

    Dienstleistung

    Antragsformular (pdf)

    weitere Informationen

    Schutz von Natur und Umwelt

    Die Stadt Halle (Saale) fördert Projekte des Umwelt- und Naturschutzes, die einen Mehrwert für die Stadt darstellen. Dazu gehören vor allem Projekte zum Erhalt der Biodiversität, dem Zurückdrängen von invasiven Neophyten, der Förderung eines umwelt- und ressourcenschonenden Konsumverhaltens sowie zur Förderung der Umwelterziehung und der Umweltberatung.

    zuständige Stelle: Fachbereich Umwelt

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen des Privatrechts

    Richtlinie

    weitere Informationen

    Stärkung des innerstädtischen Zentrums

    Die Stadt Halle (Saale) gewährt Zuwendungen für kommunale und private Aktivitäten. Diese Aktivitäten verfolgen auch das Ziel, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft die Stärkung des innerstädtischen Zentrums voranzubringen.

    zuständige Stelle: Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

    zuwendungsberechtigt sind: natürliche oder juristische Personen

    Richtlinie

    weitere Informationen

    Fördermöglichkeiten Dritter

    Verschiedene Unterstützungsfonds fördern Projekte, die sich Geflüchteten widmen. Auf Antrag wird finanzielle Unterstützung unter anderem für Sachkosten, Lern- und Sprachmaterialien oder Fahrtkosten gewährt.

    weitere Informationen

    Förderung Energieberatung

    Bereits seit 2017 besteht zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. (VZSA) eine Kooperation zum Energiesparen und Klimaschutz in privaten Haushalten. Die Stadt übernimmt den Eigenanteil für Energie-Checks der Verbraucherzentrale und ermöglicht Hallenserinnen und Hallensern somit, auch dieses Beratungsangebot kostenlos in Anspruch zu nehmen.

    weitere Informationen

     

    Förderung Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

    Mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen können Hallenserinnen und Hallenser einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Bewältigung der Energiekrise leisten. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten.

    weitere Informationen

    Das Land Sachsen-Anhalt fördert seit 2020 den Kauf neuer Lastenräder und Elektro-Lastenräder. Als Kundin oder Kunde der EVH GmbH, können Hallenserinnen und Hallenser für eine Kaution von 100 Euro, eine Woche ein Elektro-Lastenrad kostenfrei testen.

    weitere Informationen

    EVH: Kostenloser Elektrofahrräder-Verleih